Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 266 Views | 13.01.2019 | 12:25 Uhr
geschrieben von Bernd Wenzel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preiserhöhung trotz Preisgarantie

Betreff: Preisanpassung Vertragsnummer 961369 zum 01.02.2019

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung und Verärgerung habe ich Ihr Schreiben vom 15.12.2018 bezüglich einer Preisanpassung wegen der Preisentwicklung im Großhandel zum 01.02.2019 zur Kenntnis genommen.

Da ich jedoch gem. Belieferungsbestätigung einen Vertrag mit Ihnen mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 30.04.2019 abgeschlossen habe, widerspreche ich der Preiserhöhung und Ihrer einseitigen Änderung meines Vertrages und bestehe auf entsprechende Vertragserfüllung.

Insbesondere verweise ich auch auf Ihre AGB Ziffer 5.9, wo eindeutig geregelt ist, dass die Preise bis zum Ende des Garantiezeitraumes garantiert sind.

Ebenso widerspreche ich in diesem Zusammenhang auch der Erhöhung der Lastschrift ab 01.02.2019 auf 135,00€.

Ich bitte um umgehende Bestätigung, da ich mich ansonsten an die Bundesnetzagentur wenden werde.

Leider haben Sie auf meine E-Mail vom 24.12.2018 und meine Kontaktaufnahme über Ihre Kontaktseite nicht reagiert sowie meine Einschreibe-E-Mail vom 07.01.2019 nicht geöffnet.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erfüllung der Lieferung gem. gültigem Vertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2019 | 12:25
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.01.2019 | 23:13
von Bernd Wenzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Preiserhöhung wurde zurück genommen.




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