Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 389 Views | 13.01.2019 | 12:37 Uhr
geschrieben von Schröter

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Auf Kündigung wird nicht reagiert, Guthaben wird nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr. 755285

Sehr geehrter Energieversorger BEV,

mit Einwurf-Einschreiben vom 22.12.2018 (lt. Post eingegangen am 27.12.2018) habe ich meinen Stromvertrag aufgrund der Preiserhöhung zum 01.02.2019 gekündigt

(Sonderkündigungsrecht). Zusätzlich habe ich nochmals mit E-Mail vom 09.01.2019 gekündigt. Ich warte noch immer auf die Kündigungsbestätigung.

Außerdem warte ich auf die Auszahlung meines Guthabens, welches mit Schreiben vom 16.11.18 angekündigt wurde. Die Einzugsermächtigung wurde Ihnen entzogen und die letzten 3 Abschläge zurückgebucht (Aufrechnung mit dem nicht zurückgezahlten Guthaben).

Ich werde umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und mich an die Schlichtungsstelle wenden. Dabei ggf. entstehende Kosten werde ich von Ihnen einfordern.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der Kündigung zum 01.02.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2019 | 12:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.01.2019 | 20:44
von Schröter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Energieversorger BEV,

die Kündigungsbestätigung habe ich inzwischen erhalten. Offen ist weiterhin das nicht ausbezahlte Guthaben in Höhe von 482,-€. (Erstattung aus Jahresabrechnung bis 30.9.2018).
Diese Forderung habe ich durch die Rückbuchung von 3 Monatsraten verrechnet.
Daraufhin habe ich von Ihnen 2 Mahnungen innerhalb von 10 Tagen erhalten einschl. Androhung eines Inkasso- Prozesses…unfassbar.
Ich erwarte von Ihnen umgehen die Schlussabrechnung, den Zählerstand habe ich übermittelt. Daraus ergibt sich bei korrekter Berechnung noch immer ein Guthaben (auch unter Berücksichtigung der einbehaltenen Monatsraten).
mfG
L. Schröter


08.02.2019 | 21:30
von Schröter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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