Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 98 Views | 14.01.2019 | 09:12 Uhr
geschrieben von Martin Scheibner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung fehlerhaft

Bestell-/Kundennummer: 706419

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Rechnung vom 28.12.2018 weisen Sie mir ein Guthaben von 141,73 Euro aus.

Diese Rechnung kann ich aus folgendem Grund nicht akzeptieren:

Die Angabe meiner geleisteten Abschläge von insgesamt 1.001,00 Euro (11 x 91,00 Euro) ist nicht korrekt, da ich nachweislich 1.092,00 Euro (12 x 91,00 Euro) geleistet habe.

Mithin ergibt sich unter Berücksichtigung meiner tatsächlich geleisteten Abschläge von insgesamt 1.092,00 Euro folgende Rechnung:

Stromlieferung: 1.010,91 Euro - monatliche Stromzahlungen von zusammen 1.092,00 Euro = Guthaben aus niedrigerem Verbrauch von 81,09 Euro.

Guthaben von 81,09 Euro + Neukundenbonus v. 151,64 Euro = 232,73 Euro

Guthaben von 232,73 Euro - bereits überwiesenes Guthaben durch BEV (141,73 Euro) ergibt Restforderung von 91,00 Euro.

Ich erwarte, dass Sie mir meine Restforderung von 91,00 Euro fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener korrigierter Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie den Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Scheibner

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 91,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 09:12
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.01.2019 | 14:21
von Martin Scheibner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Restgutschrift erhalten.


24.01.2019 | 14:36
von Martin Scheibner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keine konkrete Rückantwort


08.02.2019 | 07:02
von Martin Scheibner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat mittlerweile Insolvenz angemeldet, von daher keine Lösung mehr realistisch




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