Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 106 Views | 14.01.2019 | 09:13 Uhr
geschrieben von Erik Mainardy

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preiserhöhung zum 01.02.2019 trotz Preisbindung

Bestell-/Kundennummer: 1010311

Ich widerspreche hiermit der Preisanpassung zum 01.02.2018. Laut Vertrag habe ich eine eingeschränkte Preisgarantie bis 01.04.2019.

Diese gilt nach Tz. 5.9 der AGB lediglich nicht bei Änderungen von Steuern und Abgaben. Dies ist hier nicht der Fall. Daher bleibt es bei der bisherigen Berechnung.

Ich möchte ausdrücklich keine Kündigung zum 01.02.2019!

Des Weiteren widerrufe ich das SEPA-Lastschrift-Mandat mit sofortiger Wirkung nach Punkt 9.3.1 Ihrer AGB, da die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers vorliegt.

Nach einer Neuberechnung der Abschläge werde ich diese überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Beibehaltung der bisherigen Abschläge und Beibehaltung von Grund- und Arbeitspreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 09:13
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.01.2019 | 10:42
von Erik Mainardy noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2019 | 12:26
von Erik Mainardy endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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