Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 96 Views | 14.01.2019 | 10:11 Uhr
geschrieben von Marcel Kühl

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abrechnung wird nicht erstellt. Guthaben wird nicht ausgezahlt

Vom 01.12.2017-30.11.2018 war ich Kunde der BEV Energiegesellschaft mbH und wurde mit Strom beliefert.

SCHLAGWORTE

Vertragsnummer:600849

Kundennummer:699921

§ 40 Abs. 4 EnWG besagt: Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Die BEV Energie schreibt unter Punkt 7 Nr 7.1 ihrer eigenen AGB:

Der Kunde erhält die Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.

Trotz Einschreiben (Belege liegen vor) und Mitteilung des Zählerstandes per Einschreiben und durch den Netzbetreiber, unter Hinweis auf die 6 Wochenfrist, war BEV Energie nicht in der Lage, eine rechtzeitige Abrechnung zu erstellen.

Ich fordere BEV Energie Sie hiermit auf, eine Abrechnung, unter Beachtung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Bonuszahlung in Höhe von 25% auf den Jahresumsatz, innerhalb 14 Tagen zu erstellen und das Guthaben ebenfalls innerhalb der nächsten 14 Tage zu überweisen.

Wird der ausstehende Betrag nicht, oder nicht vollständig überwiesen, wird nach Ablauf der Frist ein Mahnbescheid beantragt und die Angelegenheit durch einen Anwalt durchgesetzt. Diese Kosten müssen Sie dann ebenfalls tragen, da sie sich bereits in Verzug befinden.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer Abrechnung unter Berücksichtigung des 25% Neukundenbonus. Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 10:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.01.2019 | 13:24
von Marcel Kühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kam keine Abrechnung und auch keine Guthabenauszahlung.


25.01.2019 | 09:03
von Marcel Kühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die weitere 14 Tagefrist ist nahezu abgelaufen. Keine Reaktion seitens der BEV Energiegesellschaft


08.02.2019 | 09:22
von Marcel Kühl endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV ist Pleite. Der Unsolvenzverwalter wird sich kümmern müssen.




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