Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 161 Views | 14.01.2019 | 10:27 Uhr
geschrieben von Werner Engelhardt

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigungsbestätigung fehlt

Bestell-/Kundennummer: 1003179

Nach dem Erhalt der Erhöhung habe ich am 25.12.18, nochmals am 29.12.2018, per Fax, sowie letztmalig am 08.01.2019 per E-Mail gekündigt um und eine entsprechende Kündigungsbestätigung gebeten.

SCHLAGWORTE

Laut AGB Pkt. 5.6 erfolgt die Kündigungsbestätigung unverzüglich, spätestens in einer Frist von zwei Wochen.

Diese Zeit ist mit entsprechenden Zuschlag am Montag den 14.01.2019 vorbei. Für Mittwoch ist ein Termin bei einem Anwalt angestrebt.

Die Mehrkosten, die sich durch die fehlende Kündigungsbestätigung ergeben, Anbieter- Wechsel zum 01.02.2019 somit nicht möglich, werden dann anwaltlich geltend gemacht, dies trifft auch auf den Bonus zu, sollte er bei der Endabrechnung nicht berücksichtigt werden.

Und noch eine Anmerkung zu den bisherigen Ausführungen der BEV, dass die Abarbeitung wegen des Arbeitsanfalls entsprechend dauert.

Nicht mein Problem. Die Ankündigung der Preiserhöhung erfolgt laut AGB nach Punkt 5.5 spätestens sechs Wochen vorher - der Brief kam bei mir am 19.12.2018 an, als genau 43 Tage vorher - ein Schelm der Böses dabei denkt.

Hätte man es entsprechend frühzeitig abgesendet, wäre das Problem nicht aufgetaucht. Für die Folgen ist ausschließlich die BEV verantwortlich.

Ich werde, wenn nötig alle rechtlichen Konsequenzen ziehen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung war bis 11.01.2019 fällig - letzte Verlängerung bis 14.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 10:27
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.01.2019 | 11:36
von Werner Engelhardt | Regelverstoß melden
Wie an den immer gleichen Antworten von BEV festzustellen ist, hat sich auch bei der BEV der Einsatz von Autoresponder durchgesetzt. Der eigentliche Mailinhalt interessiert dort keinen Menschen. Deshalb ändert sich auch am weiteren Vorgehen von meiner Seite nichts und ist keine leere Ankündigung.

07.02.2019 | 10:59
von Werner Engelhardt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Grundsätzlich gelöst - BEV hat auch zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet.




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