BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kündigungsbestätigung fehlt
Bestell-/Kundennummer: 1003179
Nach dem Erhalt der Erhöhung habe ich am 25.12.18, nochmals am 29.12.2018, per Fax, sowie letztmalig am 08.01.2019 per E-Mail gekündigt um und eine entsprechende Kündigungsbestätigung gebeten.
Laut AGB Pkt. 5.6 erfolgt die Kündigungsbestätigung unverzüglich, spätestens in einer Frist von zwei Wochen.
Diese Zeit ist mit entsprechenden Zuschlag am Montag den 14.01.2019 vorbei. Für Mittwoch ist ein Termin bei einem Anwalt angestrebt.
Die Mehrkosten, die sich durch die fehlende Kündigungsbestätigung ergeben, Anbieter- Wechsel zum 01.02.2019 somit nicht möglich, werden dann anwaltlich geltend gemacht, dies trifft auch auf den Bonus zu, sollte er bei der Endabrechnung nicht berücksichtigt werden.
Und noch eine Anmerkung zu den bisherigen Ausführungen der BEV, dass die Abarbeitung wegen des Arbeitsanfalls entsprechend dauert.
Nicht mein Problem. Die Ankündigung der Preiserhöhung erfolgt laut AGB nach Punkt 5.5 spätestens sechs Wochen vorher - der Brief kam bei mir am 19.12.2018 an, als genau 43 Tage vorher - ein Schelm der Böses dabei denkt.
Hätte man es entsprechend frühzeitig abgesendet, wäre das Problem nicht aufgetaucht. Für die Folgen ist ausschließlich die BEV verantwortlich.
Ich werde, wenn nötig alle rechtlichen Konsequenzen ziehen.
14.01.2019 | 10:27
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team