Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 109 Views | 14.01.2019 | 11:02 Uhr
geschrieben von Anja Hoffelner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 640479

Sehr geehrte Damen und Herren, nach mehreren Telefonanrufen und einer zweimaligen Aufforderung per E-Mail waren Sie bisher nicht in der Lage, mir meine Endabrechnung zuzusenden. In Ihren allg. Geschäftsbedingungen schreiben Sie: "Die Abschlussrechnung wird spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erstellt"

Ich fordere Sie auf letztmals auf, mir die Schlussrechnung zuzusenden und das Guthaben zu erstatten.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 11:02
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.01.2019 | 08:42
von Anja Hoffelner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Automatische Antwort von BEV erhalten. (Sie geben das Anliegen in die Rechnungsabteilung; wie so oft). Per Einschreiben wurde ein Mahnverfahren angedroht. Der nächste Schritt ist die Eröffnung des Mahnverfahrens.


27.02.2019 | 09:14
von Anja Hoffelner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile ist es amtlich. BEV hat Insolvez angemeldet Die Endabrechnung (eventuelles Guthaben) wird nicht mehr ausbezahlt.




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