Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 822 Views | 14.01.2019 | 16:04 Uhr
geschrieben von Anja Walter

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Kündigungsbestätigung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 405515

Ich habe aufgrund der Preiserhöhung bei meinem derzeitigen Stromanbieter Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht gemacht und bis heute noch keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Am 18.12.2018 erhielt ich von der BEV ein Schreiben mit der Info, dass ich monatlich statt bisher 80,00 Euro ab 1.02.2019 dann 114,00 Euro Abschlag hätte.

Daraufhin habe ich am 20.12.2018 per Einschreiben meine Sonderkündigung versendet. Ich habe bis heute noch keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ich habe daraufhin nach mehrmaligem erfolglosem Versuch, die BEV telefonisch zu kontaktieren, der BEV eine E-Mail gesendet der Kündigungsbestätigung nachzukommen. Auch habe ich die Gesellschaft informiert, dass ich die erteilte Bankeinzugsermächtigung zum 1.02.2019 entziehe.

Ich weiß, dass vom Zeitpunkt her noch ein wenig früh ist, sich Sorgen zu machen aber dennoch befürchte ich, dass die BEV nicht erwartungsgemäß reagiert.

Mit freundlichen Grüßen A. W.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Noch nicht ersichtlich, weil noch keine Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 16:04
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.02.2019 | 19:04
von Anja Walter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, noch nicht gelöst. Kündigungsbestätigung ging mir zwar nach meiner Beschwerde zu aber mein Restguthaben und Endabrechnung stehen noch aus.




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