Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 278 Views | 16.01.2019 | 14:54 Uhr
geschrieben von Dennis Kierstein

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Einspruch gegen freiwillige Preisanpassung Strom und Abschlag

Bestell-/Kundennummer: 909988

Vertragsnummer / 909988 / 1045057/ Einspruch gegen freiwillige Preisanpassung zum 01.02.19

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir wie gewünscht die Preisgarantie bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit schriftlich bestätigt.

Ich akzeptiere keine freiwillige Erhöhung und möchte mit dem Preis beliefert werden, der mir schon bestätigt worden ist.

Also keine freiwillige Erhöhung ab dem 01.02.19, ich bin damit nicht einverstanden.

Außerdem möchte ich noch einmal auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 Abs. 4 EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.

Zudem erwarte ich, dass Sie mir das aus der Abrechnung resultierende Guthaben inklusive des Neukundenbonus fristgerecht lt. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der genannten Fristen nachkommen, werde ich

-ohne Sie nochmals zu kontaktieren- wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und außerdem die 'Marktwächter Energie' der Verbraucherzentralen zum Sachverhalt informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Kierstein

Betreff: Abschlagszahlung Strom / Vertragsnummer / 909988 / 1045057/

Sehr geehrte Damen und Herren, da das Haus aktuell niemand bewohnt, setzen Sie den Abschlag bitte auf 10,00 Euro. Außerdem möchte ich Ihnen, dass SEPA Mandat entziehen und überweise ab sofort selber. Bitte bestätigen sie es mir.

Mit freundlichen Grüßen

Kierstein

Dieses Schreiben ist auch per Fax und E-Mail an Sie gegangen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung des Neukundenbonus, Änderung der Abschlagszahlung, Preis lt. Auftragsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2019 | 14:54
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.01.2019 | 15:47
von Dennis Kierstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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