BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Gas, Preisgarantie, Anbieter will einvernehmliche Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 1211843
Die BEV will zum 01.02.2019 eine einvernehmliche Preiserhöhung bei meinem Gasliefervertrag durchführen, obwohl eine Preisgarantie bis zum 31.07.2019 besteht. Mein Abschlag soll von 56,00 Euro auf 79,00 Euro steigen.
Für mich erfüllt so eine Vorgehensweise den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung!
Der Telefonische Kundenservice, wenn man da überhaupt von "Service" sprechen kann, ist ein Witz, die wissen angeblich nichts vom besagten Schreiben, ich sollte schriftlich widersprechen, was ich über das Kontaktformular und auch via E-Mail gemacht habe.
Für mich ist das ganz klarer Vertragsbruch, was die BEV macht, sollte mein Abschlag gegen meinen Willen erhöht werden, buche ich die Lastschrift zurück.
Des Weiteren verlange ich von der BEV die Einhaltung der Preisgarantie bis zum Vertragsende, meinen Vertrag habe ich per E-Mail fristgerecht zum 31.07.2019 gekündigt, und der BEV meine Einzugsermächtigung entzogen.
Für mich nie wieder BEV.
16.01.2019 | 10:14
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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