Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 260 Views | 16.01.2019 | 10:14 Uhr
geschrieben von Klaus Lewanskowski

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Gas, Preisgarantie, Anbieter will einvernehmliche Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 1211843

Die BEV will zum 01.02.2019 eine einvernehmliche Preiserhöhung bei meinem Gasliefervertrag durchführen, obwohl eine Preisgarantie bis zum 31.07.2019 besteht. Mein Abschlag soll von 56,00 Euro auf 79,00 Euro steigen.
Für mich erfüllt so eine Vorgehensweise den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung!
Der Telefonische Kundenservice, wenn man da überhaupt von "Service" sprechen kann, ist ein Witz, die wissen angeblich nichts vom besagten Schreiben, ich sollte schriftlich widersprechen, was ich über das Kontaktformular und auch via E-Mail gemacht habe.
Für mich ist das ganz klarer Vertragsbruch, was die BEV macht, sollte mein Abschlag gegen meinen Willen erhöht werden, buche ich die Lastschrift zurück.
Des Weiteren verlange ich von der BEV die Einhaltung der Preisgarantie bis zum Vertragsende, meinen Vertrag habe ich per E-Mail fristgerecht zum 31.07.2019 gekündigt, und der BEV meine Einzugsermächtigung entzogen.
Für mich nie wieder BEV.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Einhaltung der Preisgarantie, Bestätigung der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2019 | 10:14
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.01.2019 | 14:01
von Klaus Lewanskowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2019 | 18:51
von Klaus Lewanskowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2019 | 20:29
von Klaus Lewanskowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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