529 Views | 17.01.2019 | 15:24 Uhr
geschrieben von Carola Müller

Deutsche Post AG (Bonn)

Unterschriftenfälschung durch Postzusteller

Bestell-/Kundennummer: RR 92 526 612 BDE 112

Die Gemeinde Berg hat am 09.10.2018 ein Einschreiben mit Rückschein (Anschreiben mit Fristsetzung in Ausweisangelegenheiten) bei der Deutschen Post AG aufgegeben. Der Zusteller hat meine Unterschrift gefälscht und auf dem Rückschein sogar angegeben, dass er dieses Einschreiben an den Empfänger am 10.10.2018 übergeben hätte.

SCHLAGWORTE

Nachweislich habe ich den ganzen Tag an einem 55 km entfernten Ort verbracht, dies können mehrere Zeugen bestätigen. Ich habe auch daraufhin am 22.10.2018 per Einschreiben bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg einen Strafantrag wegen Unterschriftenfälschung gestellt mit vielen Bestätigungen und Nennung der Zeugen.

Ebenso habe ich mich bei der Bundesnetzagentur beschwert, welche an die Deutsche Post weiter geleitet wurde. Das Antwortschreiben der Deutschen Post vom 15.01.2019 ist der absolute Hohn. Da teilt man mir lapidar mit Zitat: Für weitere Recherchen zu dieser Sendung bitten wir Sie, den Absender zu kontaktieren. Dieser hat die Möglichkeit, eine kostenfreie Nachforschung einzuleiten. "

Hallo? Mein Einschreiben ist nicht verschwunden, sondern es wurde eine Unterschriftenfälschung durch einen Ihrer Zusteller begangen. Den Sachverhalt hatte die Deutsche Post doch richtig erkannt Zitat: " Hinsichtlich der geleisteten Unterschrift bei einem für Sie bestimmten Einschreiben mit Rückschein im Oktober vergangenen Jahres. "

Es ist eine Unverschämtheit, wie die Deutsche Post Straftaten deckt und schön redet, anstatt hier wirkliche Aufklärung zu betreiben.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Lückenlose Aufklärung durch die Deutsche Post AG


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


17.01.2019 | 20:06
von Jörg Kaufmann | Regelverstoß melden
Hallo Frau Müller, dass ist ja unfassbar!
Gruß Jörg Kaufmann

18.01.2019 | 07:46
von Carola Müller | Regelverstoß melden
Hallo Herr Kaufmann
Sie können sich sicherlich vorstellen, was es für Konsequenzen hat, wenn Post mit Fristen vom Gericht kommt. Im Moment scheint es, daß wir in einem "rechtsfreien Raum" leben. Jetzt bin ich nur noch gespannt, wie der Staatsanwalt die Sache sieht - oder ob einfach nur eingestellt wird.
Grüße Carola Müller

18.01.2019 | 07:52
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.01.2019 | 08:57
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ermittlung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, Strafbefehl erlassen. Durch Ermittlungen hat logischerweise auch Post Kenntnis erhalten, wegen Ermittlung des Zustellers.Post interessiert es dennoch überhaupt nicht - das sagt Alles. Übrigens hat die Post ReclaBox untersagt, die Beschwerden der Post zu zu leiten. Service und Beschwerdemanagement sieht anders aus.


26.01.2019 | 08:57
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.03.2019 | 12:02
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mit erneutem Schreiben an die Post übermittelt mit der Forderung der Aufklärung - keinerlei Rückantwort. Für mich heißt das die Post unterstützt Straftaten!


04.03.2019 | 12:03
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.11.2019 | 11:28
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post interessiert es überhaupt nicht, auch wenn Staatsanwälte ermitteln. Keine Aufklärung durch Post.




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