voxenergie GmbH (Berlin)
Kündigung des Stromzählers
Bestell-/Kundennummer: 8790198566
Die Voxenergie versteht nicht, dass ich getrennt lebe und gekündigt. Ich benutze kein Strom von der voxenergie. Der Zähler wird vom Benutzer übernommen aber die voxenergie will immer noch von mir die Rechnung
Kündigung durch Trennung. Ich wohne im Haushalt nicht mehr. Ich habe auch keinen schriftlichen Vertrag mit ihnen gemacht und der Zähler wird seit 1 Jahr von dem neuen Bewohner benutzt.
Ich versuche vergeblich die Servicenummer zu erreichen, geht keiner dran. Was für ein Verein ist die voxenergie?
27.01.2019 | 07:44
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Yildirim,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 17.01.2019.
Sie haben uns am 14.11.2017 beauftragt, Ihnen unseren voxenergie Stromtarif „vox eco free turbo“ bereitzustellen.
In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages.
Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande, ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein.
Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 16.11.2017 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 30.11.2017), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Am 18.12.2018 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie umgezogen sind und seit einem Jahr nicht mehr in der aktuellen Verbrauchsstelle wohnen. In dem Punkt berufen wir uns auf unsere AGB Punkt 9.1 ( voxenergie.de/agb/)
„Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. “
Bislang liegen uns keine Unterlagen über Ihren Umzug vor. Aufgrund der fehlenden Unterlagen, konnte keine Abmeldung Ihres Stromzählers vorgenommen werden.
Des Weiteren haben Sie uns darüber informiert, dass Ihr Nachmieter/ die Nachmietern, den Wunsch geäußert hat eine Vertragsübernahme durchzuführen. Hierfür haben wir Ihnen am 31.12.2018 das entsprechende Formular zugesandt.
Sie teilen uns mit, dass wir uns an den Nachmieter/ die Nachmieterin wenden sollen. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir aus Datenschutzgründen keine dritten Personen ohne deren Einverständnis kontaktieren können.
Wir bitten Sie für eine schnellstmögliche Klärung Ihres Anliegens, entweder das Vertragsübernahmeformular zuzusenden oder die entsprechenden Nachweise über Ihren Auszug aus der bisherigen Wohnung.
Liegen uns die entsprechenden Formulare/Nachweise vor, werden wir Ihre Angelegenheit umgehend bearbeiten.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnte, Herr Yildirim!
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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