Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 391 Views | 17.01.2019 | 13:07 Uhr
geschrieben von Knut Gerken

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 670338

Trotz mehrfacher Aufforderungen wird mir der zustehende Neukundenbonus nicht ausgezahlt.

BEV ist absolut nicht zu empfehlen. Keine Kommunikation möglich und nicht vertrauenswürdig. Daher fordere ich die BEV - Energie letztmalig auf, mir den Neukundenbonus auf die bekannte Bankverbindung zu überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 90,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2019 | 13:07
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.01.2019 | 17:19
von Knut Gerken noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf die standarisierte Sofortantwort von BEV, ist bis jetzt noch gar nichts passiert.
Aber wenn man sich hier die Massen an Beschwerden anschaut, bin ich wohl kein Einzelfall.


24.01.2019 | 10:04
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

28.01.2019 | 11:08
von Knut Gerken gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endlich erledigt.
Dennoch empfinde ich das Ganze als höchst zweifelhaftes Geschäftsmodell, die vereinbarten Boni erst zu zahlen, wenn man den Verbraucherschutz bemüht.




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