Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 157 Views | 18.01.2019 | 10:59 Uhr
geschrieben von Rainer Friedrichs

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigung wird nicht bestätigt

Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht

4. Versuch einer Sonderkündigung

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Preiserhöhung möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum 31.01.2019 kündigen.

Ich habe diesbezüglich bereits 5 E-Mails (Versanddatum:19.12.18/21.12.18/17.01.2019) mit einer Sonderkündigung verschickt.

Leider blieb eine Rückmeldung bis heute aus. Ich warte nach wie vor auf eine Kündigungsbestätigung. Auch der Kundenservice
der BEV konnte mir bis heute leider nicht mündlich den Eingang der Sonderkündigung bestätigen.

Hiermit sende ich nun zum 4. Mal meine Sonderkündigung:

Kündigung Stromvertrag mit der Vertragsnummer: 1057341

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung Gebrauch und kündige meinen Stromvertrag mit der Vertragsnummer 1057341 zum 31.01.2019.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung.

Freundliche Grüße

Rainer Friedrichs

Kundennummer: 1057341

Sollte ich bis zum 20.01.2019 keine Kündigungsbestätigung vorliegen haben, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden und außerdem den
Sachverhalt an einen Anwalt übergeben.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung Sonderkündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.01.2019 | 10:59
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.01.2019 | 11:23
von Rainer Friedrichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.01.2019 | 11:43
von Rainer Friedrichs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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