BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Ablehnung freiwillige Preiserhöhung, fristgerechte Abrechnung
Bestell-/Kundennummer: 1020495
1. Freiwillige Preisanpassung zum 01.02.19
Ich akzeptiere keine freiwillige Erhöhung und möchte mit dem Preis beliefert werden, der mir zu Beginn der Belieferung vertraglich zugesichert wurde. Also keine freiwillige Erhöhung ab dem 01.02.19, ich bin damit nicht einverstanden. Außerdem möchte ich noch einmal auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Am 28. Fer. 2019 endet das Lieferverhältnis. Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 Abs. 4 EnWG bis spätestens zum 15. März 2019 zugegangen ist.
Zudem erwarte ich, dass Sie mir das aus der Abrechnung resultierende Guthaben inklusive des 15% Bonus fristgerecht lt. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der genannten Fristen nachkommen, werde ich (ohne weiter Kontaktaufnahme) wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und außerdem die 'Marktwächter Energie' der Verbraucherzentralen zum Sachverhalt informieren.
2. Abschlagszahlung Strom / Vertragsnummer /
Da der voraussichtliche Verbrauch wohl eher bei 3000 kWh für ein Jahr liegt (Zählerstand am 16.1.19: kWh), habe ich jetzt auch ohne Neukunden-Bonus von 15% schon deutlich zu viel gezahlt (11x €81). Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, weitere Lastschriften zu unterlassen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, diese zu stornieren. Kosten hierzu gehen zu Ihren Lasten.
18.01.2019 | 11:22
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team