Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 360 Views | 18.01.2019 | 11:11 Uhr
geschrieben von Sylvia Ingenbleek

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bestätigung der Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: 972863

Erneute Zustellung mit Gerichtsvollzieher nötig?

Wir haben nach Erhalt einer extremen Preiserhöhung am 6.01. von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und es per E-Mail, Fax und Einschreiben/Einwurf zugestellt, aber leider keinerlei Bestätigung erhalten.

SCHLAGWORTE

Nun habe ich heute noch mit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle in München Kontakt aufgenommen und werde wohl nochmals per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Schade, was der Verbraucher für einen Aufwand betreiben muss, wenn er es mit einem unseriösen Unternehmen zu tun hat (siehe auch fehlerhafte Jahresabrechnung).

Folgender Brief ist an die BEV am 6.01.19 rausgegangen:

Betrifft: Sonderkündigung unseres Vertrages 841149 / Kundennummer 972863

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit machen wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen unseren Vertrag zum 1.2.2019.

Die Kündigung ist schon als E-Mail an Sie rausgegangen und wir bitten um schriftliche Bestätigung.

Zählernummer: 1BVR001548934

Außerdem bestehen wir auf den vertraglich zugesicherten Neukundenbonus von 15% der Jahresrechnung, da wir insgesamt 13 Monate Kunde bei ihnen waren.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Ingenbleek

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der Sonderkündigung und Zahlung des Neukundenbonus von 15%


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.01.2019 | 11:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.01.2019 | 11:32
von Sylvia Ingenbleek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Schreiben der BEV ist ein Standardschreiben und enthält lediglich die Eingangsbestätigung der Sonderkündigung. Mehr ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.


23.01.2019 | 14:32
von Sylvia Ingenbleek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde gleich dazu nochmal einen Brief an die BEV in die Reclabox stellen.


13.02.2019 | 15:20
von Sylvia Ingenbleek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen ist insolvent, antwortet nicht mehr und hat auch nur Standardschreiben bis jetzt geschickt.




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