Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 150 Views | 20.01.2019 | 09:31 Uhr
geschrieben von Frank Schuler

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben wird nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 762860/888387

Die von der BEV mit Datum vom 06.01.2019 erstellte Stromrechnung für das Bezugsjahr 2018 weist ein Guthaben von 454,96 Euro auf, das meinem Konto gutgeschrieben werden soll.

Mit Datum vom 13.01. habe ich nach dem Verbleib des Geldes telefonisch im Kundencenter (nicht leicht zu erreichen) nachgefragt und erhielt die Antwort, dass das Guthaben bereits überwiesen sein sollte. Man wolle sich aber kündigen.

Meine schriftliche Nachfrage (per E-Mail) am 15.01.2019 blieb unbeantwortet. Heute am 18.01.2019 ist das Guthaben, das laut Beschluss des OVG Düsseldorf unverzüglich zu erstatten ist, immer noch nicht eingegangen.

Nächster Schritt: Einschreiben an BEV mit Terminsetzung und der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Leider bin ich bei der BEV geblieben. Das war mein Fehler!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Erstattung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2019 | 09:31
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.01.2019 | 07:47
von Frank Schuler | Regelverstoß melden
Am 22.1. im Kundencenter angerufen und folgende Auskunft erhalten:
Rechnung am 6.1. erstellt. BEV wartet 14 Tage auf mögliche Widersprüche. Da BEV aber nur zu Monatsbeginn und zur Monatsmitte überweist, der 15.1. aber in der Widerspruchsfrist liegt, kann die Überweisung erst Anfang Februar erfolgen. Wir werden sehen, ob das stimmt. Noch bin ich sehr skeptisch, wenn ich die anderen Beschwerden lese. Melde dann Anfang Februar Vollzug oder Nichtvollzug der Überweisung!

23.01.2019 | 09:37
von Frank Schuler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lösung ist angekündigt. Mehr aber noch nicht


23.01.2019 | 09:53
von Frank Schuler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gerade nachgeschaut: Guthaben ist überwiesen.




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