Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 219 Views | 19.01.2019 | 20:52 Uhr
geschrieben von Wilhelm Fischer

voxenergie GmbH (Berlin)

Trotz Kündigungsbestätigung weitere Abbuchungen

Bestell-/Kundennummer: 8790105624

Am 21.10.2017 habe ich über Verivox bei einem neuen Stromanbieter einen Vertrag abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Der neue Stromanbieter teilte mir mit, dass er mich erst zum 01.01.2019 mit Strom beliefern kann.

Mein Vertrag bei voxenergie würde noch bis zum 31.12.2018 laufen.

Ich kündigte daraufhin den Vertrag zum 31.12.2018 bei der voxenergie.

Leider bekam ich von der voxenergie keine Kündigungsbestätigung, bis ich mich an Verivox Gewand habe und denen das mitteilte. Man versprach mir, sich darum zu kümmern.

Am 21.12.2018 bekam ich dann eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2018 von voxenergie zugesandt. Voxenergie buchte jedoch zum 01.2019 wieder von meinem Konto ab, obwohl ich in meinem Kündigungsschreiben auch das Lastschriftverfahren gekündigt hatte. Gegen die Abbuchung habe ich Widerspruch bei meine Bank erhoben und der Betrag wurde mir wieder gut geschrieben.

Am 18.01. bekam ich nun ein Schreiben der voxenergie, indem man darauf besteht, die Zahlung zu leisten, da voxenergie behauptet, laut Telefongespräch am selben Tag, ich hätte einen neuen Vertrag per Telefon mündlich abgeschlossen und droht sogar mit einer Betrugsanzeige, sollte ich die Stromrechnung für 01.2019 nicht begleichen. Man stellte mir eine Frist bis 28.01.2019. Laut Telefongespräch mit voxenergie hätte man den Vertragsabschluss des neuen Anbieters abgelehnt.

Wie kann es denn sein, dass der neue Stromanbieter dann doch einen gültigen Vertrag hat, der über Verivox zustande gekommen ist? Mein neuer Stromanbieter hat auch schon abgebucht.

Ich habe nun meine Rechtschutzversicherung kontaktiert wegen Deckungszusage.

Das ganze wird wohl nun vor Gericht gehen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Beendigung des Vertrages mit der voxenergie und Rückerstattung der Stromrechnung 01.2019


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
22.02.2019 | 12:46
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Fischer,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 19.01.2019.

Sie haben uns am 17.11.2017 beauftragt, Ihnen unsere Laufzeitverlängerung zum Stromtarif „Vox Eco Easy“ bereitzustellen. In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss einer Vertragsverlängerung. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 22.11.2017 unsere Auftragsbestätigung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 06.12.2017), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde. Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine Laufzeitverlängerung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. einer möglichen zwischenzeitlichen Belieferung durch einen anderen Anbieter.

Mit Schreiben vom 30.01.2018 teilten wir Ihnen den erneuten Belieferungsstart mit. Für diese Belieferung sind Sie voxenergie gegenüber zum Wertersatz verpflichtet, da Strom ein regelmäßiges Gut ist und Sie von keinem anderen Anbieter beliefert werden.

Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Lieferstelle aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den 04.03.2019, abmelden werden.

Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat voxenergie leider keinen Einfluss.

Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.02.2019 | 23:09
von Wilhelm Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit bearbeitet zur Zeit ein Rechtsanwalt.


25.02.2019 | 12:59
von Wilhelm Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.02.2019 | 13:17
von Wilhelm Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bestehe weiterhin auf Vertragsende zum 31.12.2018 wie in der Kündigugsbestätigung von Voxenergie mitgeteilt. Eine Abschlussrechnung wurde mir seitens Voxenergie 2018 schon zugeschickt. Der neue Anbieter liefert schon ab dem 01.01,2019.
Da es sich hierbei um einen Datenmigrationsfehler seiten Regionetzagentur handelt und dies auch Voxenergie mitgeteilt wurde, stehe ich seit 2019 bei Voxenergie nicht mehr unter Vertrag, Die Bundesnetzagentur wurde diesbezüglich auch informiert und teilte die Voxenergie mit. Anscheinend ignoriert man jedoch seitens Voxenergie einfach alles, auch das die Komunikation über meinen Rechtsanwalt zu führen ist und nicht mehr mit mir.




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