BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Erstattung des Guthabens
Bestell-/Kundennummer: 312589
Ich habe nach meiner Kündigung auch wie vorgesehen die Endabrechnung per 02.12.2018 erhalten.
Leider haben Sie das Guthaben aus geringem Verbrauch in Höhe von 275,88 Euro bis heute aber nicht erstattet. Ich habe dies telefonisch am 15.12.2018 und 02.01.2019 nochmals angefordert, beides Mal wurde mir eine Auszahlung zugesichert.
Sie verstoßen damit gegen Ihre eigenen AGB (§8.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.). Ebenso wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Guthaben aus Stromabrechnungen sofort zu erstatten sind.
Ich erwarte eine sofortige Erstattung des Guthabens, ansonsten werde ich rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen, bei denen Ihnen weitere Kosten entstehen.
20.01.2019 | 11:20
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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