Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 120 Views | 20.01.2019 | 11:20 Uhr
geschrieben von Volker Schmitt-Kordes

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Erstattung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 312589

Ich habe nach meiner Kündigung auch wie vorgesehen die Endabrechnung per 02.12.2018 erhalten.

Leider haben Sie das Guthaben aus geringem Verbrauch in Höhe von 275,88 Euro bis heute aber nicht erstattet. Ich habe dies telefonisch am 15.12.2018 und 02.01.2019 nochmals angefordert, beides Mal wurde mir eine Auszahlung zugesichert.

Sie verstoßen damit gegen Ihre eigenen AGB (§8.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.). Ebenso wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Guthaben aus Stromabrechnungen sofort zu erstatten sind.

Ich erwarte eine sofortige Erstattung des Guthabens, ansonsten werde ich rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen, bei denen Ihnen weitere Kosten entstehen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Ich erwarte die unverzügliche Auszahlung des Guthabens in Höhe von 275,88 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2019 | 11:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.01.2019 | 18:05
von Volker Schmitt-Kordes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Guthaben wurde wie gefordert überwiesen. Schade, dass es erst einer Beschwerde hier bedurfte und das Guthaben nicht ohne Verzögerungen einfach ausgezahlt wurde.


25.01.2019 | 18:06
von Volker Schmitt-Kordes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist damit gelöst.




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