BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Endabrechnung, keine Guthabenauszahlung
Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 657049 Kd.-Nr.: 764175
Rechnungs-ID: 1 S. 657049-JF. 1DNT0051072516Z/1138693 vom 16.01.2018
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Endabrechnung vom 16.01.2019 ein.
1) Der Vertrag endete am 06.10.2018, bedeutet das die Endabrechnung spätestens am 17.11.2018 von Ihnen erstellt werden müsste! Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene 6-wöchige Frist zur Abgabe der Endabrechnung. Das bedeutet, Sie befinden sich sei 9 Wochen im Verzug!
2) Die von Ihnen übermittelte Endabrechnung ist falsch! der Vertraglich vereinbarte Neukundenbonus von 25% auf den Jahresverbrauch wurde komplett vergessen. Dieser 25% Neukundenbonus ist vertraglich vereinbart und von Ihnen sogar per Schreiben vom 20.09.2017 bestätigt.
1.013,44 € Brutto Stromlieferung
./. 90,00 € Brutto Direktbonus
./. 253,36 € Brutto Neukundenbonus 25% auf Jahresumsatz
./. 943,00 € bereits geleisteten monatlichen Zahlungen
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272,92 € Guthaben
Für die Auszahlung des Guthabens sehe ich den 25.01.2019 als verbindlich.
Sie befinden sich seit 17.11.2018 in Verzug und bei Fristverstreichung werde ich die Summe von 272,92 € zzgl. Verzugszinsen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, usw. gegen Sie geltend machen.
Eine korrigierte und korrekte Endabrechnung, mit allen vertraglichen Bestandteilen, sehe ich bis zum 31.01.2019 als Ihr Ziel bzw. Frist.
3) Hiermit untersage ich Ihnen eine weitere Abbuchung von meiner Ihnen bekannten Bankverbindung.
Da Sie auf keinerlei E-Mails, Briefe usw. reagieren, teile ich Ihnen diesen Inhalt auf ReclaBox noch einmal mit.
Ich erwarte die pünktliche Zahlung, sowie die fristgerechte Abrechnung.
20.01.2019 | 11:38
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Fazit: Kundenservice ziegt null Reaktion.