Travelgenio (Madrid)
Keine Erstattung von gestrichenen Niki-Flügen
Bestell-/Kundennummer: Buchungscode Amadeus: NZAKLA, Buchungscode Travelgenio: 8891859
Annullierte Flüge: HG 2306 Niki (Berlin-Funchal) 23.12.2017 und
HG 2307 Niki (Funchal-Berlin) 30.12.2017
Am 26.10.2017 buchte ich bei Travel2b/Travegenio für drei Personen die o. g. Flüge. Am 27.10.2017 wurde meine Kreditkarte mit 971,47 € belastet.
Am 13.12.2017 erfuhren wir durch die Medien, dass Niki Insolvenz angemeldet hat. Am gleichen Tag nahmen wir telefonisch Kontakt mit Travel2b auf. Sie teilten uns mit, dass die Flüge trotzdem wie geplant stattfinden werden. Falls nicht, werden wir Ersatzflüge erhalten oder der Betrag wird erstattet (Aussage einer Mitarbeiterin vom Kundenservice).
Da wir über die Medien am 14.12.2017 die Information erhielten, dass Niki nun den Flugbetrieb eingestellt hat, kontaktierten wir Travel2b noch am gleichen Tag per E-Mail und baten darum, die o. g. Vorgehensweise zu bestätigen.
Am 19.12.2017 antwortete Travel2b (Contact # 1561966), dass „Travelgenio als Reisevermittler aufgrund der außergewöhnliche Situation, die Niki durchmacht, nicht in der Lage ist, eine Rückerstattung oder den erneuten Schutz der Passagiere auf anderen Flügen zu verlangen“.
Jedoch war Travel2b als Reisevermittler in der Pflicht, uns unverzüglich über diese Situation zu informieren und Ersatzflüge zu organisieren, bzw. den gezahlten Betrag zu erstatten. Dies wurde am 13.12.2017 auch telefonisch zugesichert.
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Da die Flüge nicht stattgefunden haben und Travel2b auch keine Ersatzflüge organisiert hat, konnten wir unseren Familienurlaub nicht antreten. Zusätzlich zu den o. g. Flugkosten ist uns noch ein Schaden von 210,00 € für das am 05.11.2017 bei Air Berlin / Niki gebuchte Gepäck und 413,00 € für das am 15.10.2017 gebuchte Hotelzimmer entstanden, den Travel2b zu verantworten hat. Von den beiden gebuchten Hotelzimmern konnte nur eines kostenfrei storniert werden.
Am 19.12.2017 forderte ich Travel2b per Telefax und Kontaktformular und am 01.03.2018 zusätzlich per E-Mail auf, den Betrag zu erstatten. Es erfolgte keine Reaktion. Eine weitere Mahnung erfolgte per Telefax am 16.12.2018 mit Fristsetzung der Erstattung bis zum 31.12.2018. Hierauf antwortete Travel2b per E-Mail, dass sie sich an die Fluggesellschaft werden und den Vorgang prüfen werden.
Bis heute erfolgte keine weitere Reaktion und auch keine Erstattung.
Und mein Tipp aus eigener langjähriger Erfahrung: Zukünftig bei Flugbuchungen DIREKT bei der Fluggesellschaft buchen und nicht über Reisevermittler. Dann hätten sie nur einen Vertrag mit der Fluggesellschaft und könnten bei einer Insolvenz ein Chargeback ihrer Kreditkarte veranlassen. Das hätte nicht die zusätzlichen Ausgaben verhindert, doch aber zumindest den Flugpreis wieder hereingeholt.
Hier haben sie es aber nun mit einem Vermittlungsvertrag zu tun. Das macht es deutlich komplizierter. Deshalb: Ab zum Anwalt.
aber nicht die restlichen 623. -€ für Gepäck und Hotel.