BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Reaktion nur Forderungen
Bestell-/Kundennummer: 650024
Vom 27.10.2017 – 26.10.2018 lief unser erstes Vertragsjahr bei BEV.
Die Konditionen zu dem Tarif lauten wie folgt:
Verbrauchsannahme 3.600 kWh/Jahr (Tatsächlicher Endverbrauch war 3578,2 kWh)
= Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr 1.007,59 €/Jahr
- Sofortbonus 150,00 €
- Neukundenbonus 151,14 € (15,0 %)
= Bruttopreis inkl. Bonus im 1. Jahr 706,45 €/Jahr
Den Sofortbonus von 150,00 € erhielten wir im Folgemonat gutgeschrieben.
Vom 11.10.2017 an wurde monatlich ein Abschlag von 107,00 € abgebucht.
Demnach zahlten wir im ersten Vertragsjahr 1.284,00 €.
Zuviel gezahlt wurden somit: 577,55 € (- 150,00 € gezahltem Sofortbonus) = 427,55 €
Dazu kommen 5,12 € die wir weniger verbraucht haben als angenommen.
Im November und Dezember wurde je eine weitere Abschlagzahlung von unserem Konto gebucht, die nach aktuellen Verbrauchswerten immer noch zu hoch ist.
Da am 13.12.2018, sechs Wochen nach Vertragsende noch immer keine Jahresabrechnung und auch kein Neukundenbonus kam, setzten wir einen Brief an die BEV auf. In dem Schreiben erwähnten wir die obenstehende Berechnung unserer zu viel gezahlten Abschläge und forderten den BEV auf, eine Jahresabrechnung zu erstellen, die auch den fehlenden Neukundenbonus enthält, damit wir unsere Abschlagszahlungen anpassen können. Zeitgleich zogen wir unsere SEPA-mandat zurück. Das Schreiben wurde laut Rückschein am 17.12.2018 zugestellt
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Als Antwort erhielten wir am 20.12.2018 (Poststempel 19.12.2018) ein selbst auf den 15.12.2018 datiertes Schreiben mit einer Abschlagserhöhungsmitteilung von 107,00 € auf 132,00 €.
Die Preiserhöhung nutzten wir am selben Tag zur Sonderkündigung zum 31.01.2019 unseres Vertrages und setzten in unserem Kündigungsschreiben zusätzlich noch eine Frist zum 07.01.2019 für die Erstellung einer Jahresabrechnung und Auszahlung von angefallenem Guthaben und fehlenden Auszahlungen.
Am 05.01.2019 (Poststempel 04.01.2019) erhielten wir von der BEV ein selbst auf den 21.12.2018 datiertes Schreiben mit Bestätigung der SEPA Mandatskündigung. Auf die Guthaben, fehlenden Auszahlungen und Jahresabrechnung wurde nicht eingegangen.
Trotz gekündigtem und bestätigtem SEPA Mandat, erfolgte am 02.01.2019 eine Bankkontobelastung von 107,00 €, welcher wir am selben Tag bei der Bank widersprachen.
Heute, am 18.01.2019 erreichte uns eine Mahnung der BEV, dass unser Kundenkonto ein Minus von 107,00 € aufweisen würde, mit einer Mahngebühr von 5,00 €
Wir werden heute noch per Einschreiben darauf antworten.
Eine kühne Behauptung und freche Forderung, wenn man uns noch über 400,00€ schuldet und mit der Jahresabrechnung in Verzug ist.
Eine Kündigungsbestätigung haben wir bislang ebenfalls noch nicht erhalten.
20.01.2019 | 11:56
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team