Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 167 Views | 21.01.2019 | 10:09 Uhr
geschrieben von Dieter Klein

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigungsschreiben ohne Antwort, keine Gutschrift

Bestell-/Kundennummer: 500580

Nach exorbitanter Tariferhöhung im Dezember habe ich sofort per Einschreiben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Bis heute gab es keine Antwort darauf.

Dafür die Jahresabrechnung, in der weder der Neukundenbonus noch die fällige Rückerstattung berücksichtigt wurden. Zahlreiche E-Mails und Postschreiben bleiben ohne Reaktion, was Zweifel an der Seriosität dieser seltsamen Firma aufkommen lässt. Habe jetzt den Verbrauchsbetrag für Januar zurückgeholt und warte eventuell auf eine gerichtliche Klärung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsannahme, Auszahlung von Rückerstattung 2018 und Kundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.01.2019 | 10:09
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.01.2019 | 16:06
von Dieter Klein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Exakt dieselbe Antwort ging mir von der BEV bereits im Dezember zu - ohne dass sich etwas getan hätte. Also reine Hinhaltetaktik.


24.01.2019 | 09:54
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

24.01.2019 | 16:34
von Dieter Klein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vor zwei Tagen hat mir die BEV die Kündigung bestätigt, allerdings mit einem falschen Eingangsdatum meines Kündigungsschreibens versehen. Ich hoffe, dass sich dahinter nicht ein Trick verbirgt, denn dieses Datum liegt außerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist. Habe bereits eine Richtigstellung per Email-Einschreiben vorgenommen - allerdings bislang ohne Reaktion.




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