BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Unberechtigte Abschlagszahlungen
Bestell-/Kundennummer: 1908009
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben zu hohe Abschläge seit Vertragsbeginn bei mir abgebucht! Dazu erläutere ich es Ihnen wie folgt:
Der Einzug von mir in die Wohnung und der Vertragsbeginn mit Ihnen, der BEV erfolgte am 15.10.2018.
Sie haben am 22.10.2018 den vollen Monatsabschlag von 59,00 € abgebucht, anstatt anteilsmäßig für den ersten Monat.
Danach erfolgte am 01.11.2018 die Abbuchung des vereinbarten Abschlags von 59,00 €.
Am 15.11.2018 bekam ich einen Brief von ihnen, wo aufgrund der Jahresverbrauchsprognose von 2760 kWh (Vormieter!) der Abschlag geändert werden sollte für mich, was vollkommen unberechtigt war, da meine Verbrauchsprognose deutlich niedriger war mit 2500 kWh und ich erst seit einigen Wochen in der Wohnung wohnte.
Daraufhin erfolgte am 22.11.2018 eine Einzug von 10,01 €.
Danach erhöhte und unberechtigte Abschlagsvorauszahlungen von 65,00 € eingezogen am 03.12.2018 und 02.01.2018.
Ich bitte umgehend dazu Stellung zu nehmen und insgesamt binnen einer Frist von 1 Woche die zu viel entrichteten Abschläge seit Vertragsbeginn, die sich wie folgt zusammensetzen, zurück zu überwiesen auf das hinterlegte Bankkonto:
Monat Oktober 2018: 26,65 € (anteiliger Abschlag im ersten Vertragsmonat von Vertragsbeginn 15.10.2018 bis 31.10.2018)
Monat November: Unberechtigter Mehrbetrag von 10,01 €
Monat Dezember 2018: 6,00 € (Differenz von vereinbarten Abschlag von 59,00 € zu 65,00 € der eingezogen wurde)
Monat Januar 2019: 6,00 € (Differenz von vereinbarten Abschlag von 59,00 € zu 65,00 € der eingezogen wurde)
Vorgehensweise: Rückerstattung von Ihnen Gesamt: 48,66 €
Ich setze Ihnen eine FRIST von einer Woche (beginnend mit dem heutigen Tag) den zu viel entrichtenden Betrag/Abschläge von 48,66 € mir zu erstatten und ab dem 01.02.2019 wieder den vereinbarten Abschlag von 59,00 € monatlich einzuziehen.
MfG
Siehe: www.bev-inso.de/
Beschwerde ist noch nicht gelöst