Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 257 Views | 21.01.2019 | 20:02 Uhr
geschrieben von Michael Sassa

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paket nicht zugestellt trotz Behauptung dessen

Bestell-/Kundennummer: 02007113000871

Laut Sendungsverfolgung soll mir ein Paket seitens Hermes bereits am 10.01.2019 "zugestellt" worden sein.

SCHLAGWORTE

Zuhause war niemand, bei Nachbarn ist es nicht abgegeben worden, ebenso wenig bei einer Niederlassung, wo ich es hätte abholen können.

Eine Benachrichtigungskarte wurde ebenso wenig eingeworfen.

Eine telefonische Beschwerde am selben Tag bleibt weiterhin unbeantwortet. Wir schreiben heute den 20.01.2019, mithin 10 Tage nach vorgeblicher "Zustellung".

Schriftliche Beschwerde wird ebenso wenig bearbeitet.

Es werden einzig leere Zusagen gemacht, jedoch nicht gehandelt.

Einen Tag später wurde wiederum ein Paket von Hermes bei mir "Zugestellt".

Wiederum war niemand zuhause, wiederum ist das Paket nicht auffindbar gewesen.

Auch diese wird wie die erste nicht bearbeitet.

Gestern klingelte ein Nachbar bei uns, dass er mit Widerwillen ein Paket von Hermes angenommen habe, was einen deutlichen Wasserschaden aufweist.

Es handelt sich laut Sendungsnummer um Paket Nr. 2.

Inhalt: Ein Christbaumständer im Wert von etwa 75,00 Euro, der vermutlich nunmehr so beschädigt sein dürfte, dass er kostenpflichtig entsorgt werden muss (Korrosion, etc.).

Offenkundig hat das Paket mehrere Tage offen in Regen und Schnee gelagert, dann wurde es beim Nachbarn unter Ausnutzung von mitleidiger Bitte "zugestellt".

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Hermes, dies ist keine Zustellung!

Hermes, wer hat mein erstes Paket?

Im ersten Paket befand sich ein Buch, welches bis zu 260,00 Euro gehandelt wird. Regular nicht mehr erhältlich, gebraucht (je nach Zustand) ab 149,00 Euro.

All dies wurde Hermes deutlich gemacht.

Hermes versucht, den Fall stumpf auszusitzen.

Nicht mit mir!

Hermes soll mir auch nicht mit der Drecks-Socialmedia-E-Mail-Adresse kommen. Dort habe ich zwei Mal hingeschrieben. Ohne jedwede Reaktion!

Ich fordere Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungswerte, Schadenersatz für meinen Aufwand und eine Abänderung der ungültigen AGB, da Hermes zu meinen scheint, dass eine "Zustellung" vollzogen sei, wenn der Zusteller dies behauptet.

Nein, eine Zustellung ist dann abgeschlossen/ vollzogen, wenn der Empfänger (und einzig dieser oder ausdrücklich Bevollmächtigter) den Empfang der einwandfreien Lieferung durch Unterschrift bestätigt hat.

Keine Sekunde früher!

Kein Nachbar oder anderer Nichtbevollmächtigter kann rechtmäßig die Zustellung eines Paketes quittieren!

Vielleicht kapiert Hermes das irgendwann einmal, wenn mein Schreiben und die darin enthaltenen Forderungen von der Bundesnetzagentur auf Hermes herabrieseln.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Schadenersatz für beide Pakete in Höhe der genannten Wiederbeschaffungswerte zzgl. Schadenersatz für den mir entstandenen Aufwand. Abänderung der ungültigen AGB


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 16:54
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Michael Sassa,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns Leid, dass Ihre Sendung nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Ihre Mail an socialmedia spider monkey hermesworld.com wurde uns nicht zugeordnet, weil kein Bezug zu dieser Plattform erkennbar war. Schicken Sie uns daher bitte erneut eine Mail an die Adresse mit dem Betreff "ReclaBox 185046", dann klären wir es gerne.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


25.01.2019 | 17:04
von Michael Sassa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Typische Hinhaltetaktik von Hermes und Co. Es wird hier veröffentlicht, dass eine Lösung mit dem Empfänger gesucht wird, das Gegenteil ist der Fall. Einzig sinnentleerte, phrasenbehaftete E-Mails, dass das Paket noch nicht gefunden worden sei treffen ein. Über eine Woche nach vorgeblicher "Zustellung" ist die Erfolgschance wohl nicht mehr so groß, wenn man Derartiges behauptet. Ohne jedweden Beweis, dass man überhaupt sucht.

Zudem soll vielleicht lediglich der Kaufpreis, nicht jedoch der Wiederbeschaffungswert, der bereits nachgewiesen um ein Vielfaches höher liegt, erstattet werden. Selbst das liegt in weiter Ferne.

Ich werde nunmehr Strafanzeige gegen den "Zusteller" erstatten, da dieser ohne jedweden Beweis mir, dem Versender und seiner eigenen Firma nachweislich behauptet, er habe das Paket ausgeliefert.

Auf das Paket, welches urplötzlich wieder auftauchte und mit einem deutlichen Wasserschaden klammheimlich bei einem Nachbarn unter möglicher Ausnutzung von Mitleid rund 8 Tage später dort abgegeben wurde, schert sich niemand.

Offenkundig gilt dieses trotz mehrfacher Beschwerde für Hermes als "zugestellt".

Ignoranz wird bei Hermes sehr groß geschrieben.

Die könnten die Preise auf Null setzen, mit denen würde ich nicht mal Fäkalien versenden.

Mir reicht das Ganze! Neben der Anzeige gegen den "Zusteller" werde ich nunmehr Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen und das Ganze vor Gericht bringen.

Abschließend bleibt zu bemerken, dass einzig durch Veröffentlichung hier auf ReclaBox überhaupt Bewegung in die Sache kam. Ohne Öffentlichkeit oder zumindest einen Rechtsanwalt wird man von Hermes wie Sch. e behandelt.


01.02.2019 | 17:09
von Michael Sassa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie es von vornherein von einem Amateur-Zustelldienst zu erwarten war, ist noch lange keine "Lösung" in Sicht.

Das Ganze wird wohl vor Gericht gehen.

Meine Rechtsschutzversicherung hat grünes Licht gegeben.

Hermes-Leute, zieht Euch warm an!


08.03.2019 | 19:13
von Michael Sassa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Teillösung wurde erreicht, die jedoch nicht im Geringsten meinen tatsächlichen Verlust deckt. Für das Buch wurde eine “Kulanzzahlung“ in Höhe von gerade einmal 50 Euro geleistet, für den Christbaumständer gerade mal 15 Euro.

Durch sind wir damit lange nicht, da die nachgewiesenen Wiederbeschaffungswerte um ein Vielfaches höher sind.


14.06.2019 | 18:00
von Michael Sassa endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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