Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 53 Views | 22.01.2019 | 11:42 Uhr
geschrieben von Michael MMeyer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung des vereinbarten Bonus

Bestell-/Kundennummer: 1825851

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 01.11.2018 hat der Vertrag über Stromlieferungen begonnen.

1) Es ist ein Sofortbonus i. H. v. 160,00 € vertraglich vereinbart gewesen, der nach 60 Tagen Belieferung fällig wird. Diesen habe ich jedoch bis heute nicht erhalten.

Hiermit fordere ich Sie auf, Ihre Vertragsvereinbarung zu erfüllen und umgehend den zugesicherten Sofortbonus von 160,00 Euro auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Sollte ich bis zum 03.02.2019 keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und außerdem die Verbraucherzentralen zum Sachverhalt informieren. Zudem werde ich den Fall meinem Rechtsschutz übergeben und fordere Verzugszinsen nach Maßgabe von § 288 BGB.

2) Hiermit fordere ich Sie auf, meine schriftlich versendete Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestätigen.

3) Ich habe darüber zwar keine Post bekommen, aber falls Sie bei mir auch eine Preiserhöhung angesetzt haben, wie in den Medien ausführlich berichtet wird, bitte ich um Information. In dem Fall würde ich mein Sonderkündigungsrecht sofort nutzen.

Vielen Dank und viele Grüße,

Michael Meyer

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 160,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 11:42
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.01.2019 | 10:05
von Michael MMeyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Sofortbonus ist eingegangen, die Kündigung bestätigt. Somit ist (erstmal) alles gelöst.




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