Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 286 Views | 22.01.2019 | 12:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3693811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nicht ausbezahlter Neukundenbonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

auch nach mehrfacher telefonischer Aufforderung sowie mehrerer Aufforderungen per E-Mail und Fax mit Fristsetzung haben sie mir bis heute nicht den im Vertrag zugesicherten Neukundenbonus sowie den in der Endabrechnung vom 11.10.2018 aufgeführten Rabattbetrag ausgezahlt.

Ich habe Ihnen meine Forderungen auch per Fax mehrfach an Ihre Büros in München und Offenbach übermittelt, zuletzt heute mit positiver Übertragungsbestätigung.

In ihren AGBs ist geregelt, dass dieses Guthaben unverzüglich auszuzahlen ist. Telefonisch haben sie mich mehrmals vertröstet, auf die E-Mail nicht geantwortet. Ich fordere sie daher auch auf diesem Wege auf, mir unverzüglich die mir zustehenden Neukundenboni in Höhe von insgesamt 295,93 Euro (Neukundenbonus 205,93 Euro +90,00 Euro Rabatt auf Abschlagszahlungen) an das ihnen bekannte Konto bis zum 25.01.2019 auszuzahlen. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

R. Berkowitsch

Kundennummer: 725071, Vertragsnummer: 621602

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung Ihrer Vertragsschulden i. H. v. 295,93 Euro bis zum 25.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 12:12
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.01.2019 | 14:43
von ReclaBoxler-3693811 | Regelverstoß melden
Hinweis: Die letzte positiv bestätigte Übermittlung meiner Zahlungsaufforderung (Auszahlung Neukundenboni) per Fax an die BEV erfolgte am 21.01.2019 um 10:00 Uhr. MfG Berkowitsch

23.01.2019 | 06:58
von ReclaBoxler-3693811 | Regelverstoß melden
UPDATE VOM 23.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren von BEV,
liebe Geschäftsleitung,

heute habe ich Ihnen erneut ein Fax gesendet mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung.
Dieses wurde vor wenigen Minuten erfolgreich übertragen. Bitte erstatten Sie umgehend den o. g. Betrag,
um eine weitere Eskalation mit rechtlichen Schritten zu vermeiden.
Die Rechtslage ist eindeutig und kann lückenlos nachgewiesen werden.
Alle Zahlen sind nachvollziehbar. Denken Sie bitte an die Frist, die ich Ihnen gesetzt habe.

MfG Berkowitsch

24.01.2019 | 10:13
von ReclaBoxler-3693811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update vom 24.01.2019

Bisher ist leider kein Zahlungseingang zu verzeichnen.
Die Unterlagen für Rechtsanwalt, Bundesnetzagentur und
gerichtliches Mahnverfahren sind inzwischen vorbereitet.
Ungeachtet dessen wünschen wir uns nach wie vor eine unbürokratische Lösung.

 spider monkey BEV: Bitte überweisen Sie den Betrag endlich. Dann können wir die Angelegenheit endlich vergessen.

MfG Berkowitsch


25.01.2019 | 10:49
von ReclaBoxler-3693811 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was lange währt, wird nun endlich gut.
Heute ist der komplette ausstehende Betrag auf unserem Konto eingegangen :-)
Unser herzlicher Dank gilt der BEV und natürlich ReclaBox.
Allen, die noch nicht so weit sind, wünschen wir weiterhin gute Nerven.
Heute kam übrigens ein Artikel in der Wirtschaftswoche, wonach angeblich Ende 2018 bei der BEV 250.000 Kundenanfragen unbeantwortet waren. Bei Interesse an diesem Artikel googlen Sie einfach nach „BEV BP“. Zumindest scheint sich die BEV nun in kleinen Schritten in die richtige Richtung zu bewegen (mein persönlicher Eindruck). Also Kopf hoch und nicht aufgeben. MfG


11.02.2019 | 22:14
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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