Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 485 Views | 22.01.2019 | 16:50 Uhr
geschrieben von Wolfgang1 Becker

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV bestätigt Kündigung nicht und zahlt Guthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 715701

Nach der deutlichen Preiserhöhung im Schreiben vom 15.12.2018 habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2019 per Einschreiben - Rückschein meinen Vertrag gekündigt. Dieses Einschreiben wurde erfolgreich zugestellt.

Darüber hinaus wurde mir bisher immer noch nicht mein Guthaben in Höhe von 598,29 Euro ausgezahlt, welches mir aus der Verbrauchsabrechnung vom 30.08.2018 zusteht.

Ich fordere hiermit die BEV Bayerische Energiegesellschaft mbH auf, meine Kündigung zum 31.01.2019 zu bestätigen, sowie meine Guthabenforderung in Höhe von 598,29 Euro auszuzahlen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 598,29 Euro sowie eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 16:50
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.02.2019 | 17:02
von Wolfgang1 Becker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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