BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Guthaben aus Endabrechnung vom 19.12.2018 wurde nicht ausbezahlt
Bestell-/Kundennummer: KNr: 624886, VNr: 534631
Ich habe am 19.12.2018 meine Endabrechnung der BEV erhalten mit Guthaben von 552,48 € und dieses wurde mir bis heute nicht ausbezahlt.
3 Versuche meinerseits vom 03.01.; 09.01.; 17.01.2019 um eine telefonische Erledigung herbei zu führen, wurden durch Lügen und Vertrösten sowie mit Schuldzuweisungen auf andere Kollegen abgewimmelt.
Auf Nachfrage, ob man mich vielleicht mal an die Fachabteilung und somit eine kompetente Person verbinden könnte, wurde damit abgetan, dass der Callcenter keine Möglichkeit hat, direkt an die Fachabteilung zu verbinden. Wahrscheinlich die nächste Lüge. Seit heute (21.01.2019) erreicht man nicht einmal mehr den Callcenter telefonisch.
Hiermit fordere ich die BEV auf, das Guthaben aus der Endabrechnung vom 19.12.2018 zuzüglich Neukundenbonus bis spätestens 29.01.2019 auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto zu überweisen. Bitte beachten Sie, das Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, AZ: I-20U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist.
Sollten Sie meine berechtigte Forderung nicht innerhalb der Frist bis zum 29.01.2019 begleichen, werde ich wegen Ihrem Verzug umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren. Außerdem behalte ich mir vor nach Verstreichen der Frist einen Anwalt zu beauftragen, die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Viele Grüße
Jörg Jähn
22.01.2019 | 12:43
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team