Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 191 Views | 24.01.2019 | 16:38 Uhr
geschrieben von Thorsten Schmude

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Bestätigung für Ablehnung der freiwilligen Preiserhöhung

In Ihrem Schreiben vom 11.01.2019 musste die BEV meine Rechtsauffassungsbestätigen, dass es für die im Dezember 2018 durch BEV angekündigte Preiserhöhung aufgrund der vereinbarten Preisgarantie keine Grundlage gäbe.

SCHLAGWORTE

In gleichem Schreiben versuchte die BEV, eine "freiwillige, einvernehmliche" Preiserhöhung zum 01.02.2019 vorzunehmen.

Dieser habe ich mit meiner Mail vom15.01.2019, 12:39 Uhr, widersprochen und um eine Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gebeten. Diese Frist ist ohne Ergebnis verstrichen.

In einer E-Mail vom heutigen Datum (23.01.2019, 11:21 Uhr) habe ich die BEV vorsorglich darauf hingewiesen, dass es für eine Erhöhung der Abschlagszahlung keine Grundlage gäbe und ich die Abschlagszahlung ggf. automatisch ohne weitere Kommunikation zurückbuchen werde. Ich habe außerdem präventiv darauf hingewiesen, dass es aufgrund der von BEV kalkulierten Abschläge keine Grundlage für einen 12. Monatsabschlag im März gäbe.

Ich fordere die BEV auf, meinen Widerspruch gegen die freiwillige Preiserhöhung aus dem Schreiben vom 11.01.2019 unverzüglich zu bestätigen.

Kundennummer: 1057217

Vertragsnummer 922096

Vertragsbeginn: 01.04.2018
Vertragslaufzeit: 12 Monate
eingeschr. Preisgarantie: 12 Monate (31.03.2019)

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Thorsten S.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Bestätigung meines Widerspruches gegen eine freiwillige Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2019 | 16:38
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.01.2019 | 20:10
von Thorsten Schmude noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet: BEV hat noch nicht reagiert.

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.02.2019 | 06:56
von Thorsten Schmude endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund des Insolvenzantrages der BEV wird es nicht mehr zu einer befriedigenden Lösung kommen.




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