Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 303 Views | 25.01.2019 | 12:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2402811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus und Guthaben erhalten - Kündigung nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 607728

Gestern wurde - nachdem ich den Geschäftsführers wegen gewerbsmäßigem Betrug angezeigt habe und Schlichtungsverfahrens eingeleitet wurde - der Neukundenbonus und das Guthaben aus der Jahresendabrechnung von August 2018 überwiesen.

Am 26.09.2018 habe ich jedoch aufgrund Preiserhöhung von meinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht (Zustellung per Einschreiben am 27.09.2018) und zum 02.11.2018 gekündigt. Am 03.11.2018 bin ich in die Grundversorgung gekommen und ab 12.12.2018 bei meinem neuen Anbieter. Am 02.11.2018 habe ich meinen Zählerstand per E-Mail (Foto) und telefonisch mitgeteilt.

Vergangene Woche erhalte ich nun eine Mahnung der BEV für Stromabschläge November, Dezember und Januar zzgl. Mahngebühr.

Heute erhalte ich eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019. Ich hätte am 20.01.2019 gekündigt. Habe ich aber nicht. Ich habe am 26.09.2018 gekündigt zum 02.11.2018 und warte seitdem vergeblich auf die Endabrechnung und eine Bestätigung der Kündigung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung Kündigungsbestätigung zum 02.11.2018, Erstellung der Endabrechnung mit korrektem Zählerstand, Auszahlung des Guthabens aus Endabrechnung, Rücknahme Mahnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 12:28
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.01.2019 | 13:08
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

04.02.2019 | 15:28
von ReclaBoxler-2402811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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