Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 183 Views | 24.01.2019 | 22:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2736811

Deutsche Post AG (Bonn)

Kein Einlieferungsnachweis Einschreiben Einwurf

Ich habe vor einer Woche einen Brief mit der kostenpflichtigen Zusatzleistung „Einschreiben Einwurf“ verschickt.

SCHLAGWORTE

In der Online Sendungsverfolgung ist seit Tagen nur die lapidare Auskunft „Die Sendung wurde eingeliefert und befindet sich in der Zustellung “ zu sehen. Eine beauftrage Statusbenachrichtigung an meine E-Mail-Adresse erfolgt auch nicht.

Meine Anfrage bei der Hotline ergab, dass der Brief in das Postfach des Empfängers zugestellt worden sei und eine Bestätigung der Auslieferung erst erfolgt, wenn der Empfänger den Empfang bestätigen würde?

Eine Bestätigung über das Ablegen in das Empfängerpostfach sei nicht vorgesehen.

Nun frage ich mich, wie ich bei einem Rechtsstreit die Zustellung meines Schreibens belegen soll, denn dies ist schließlich der Grund, warum ich 2,15€ mehr Porto bezahlt habe!

Wo bleiben denn da die von der Post beschriebenen Leistungen wie

- Dokumentierte Zustellung durch Zusteller
- Sendungsverfolgung

Eine Faxnummer, um meine Beschwerde direkt an die Deutsche Post zu senden, habe ich im Internet auch vergeblich gesucht. Der Kontakt mit Kunden ist wohl nur per Hotline gewünscht.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Ich erwarte von der Deutschen Post die Einhaltung ihrer zugesicherten Produkteigenschaften und eine Stellungnahme bezügliche eines Zustellnachweises bei Einwurf-Einschreiben


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


25.01.2019 | 02:37
von JE FF | Regelverstoß melden
Es gibt nur einen einzigen rechtssicheren Weg für Briefzustellungen, über einen Gerichtsvollzieher (GV). Setzen Sie sich dazu mit dem Amtsgericht des jeweiligen Empfängers in Verbindung und erfragen dort, welcher GV für ihren Adressaten zuständig und wie das genaue weitere Vorgehen ist (ist von Ort zu Ort verschieden).
Dann setzen Sie sich mit dem jeweilig zuständigen GV in Verbindung, sagen ihm was Sie wollen, Sie bekommen einen Preis genannt, den Sie direkt an den GV zahlen.
Anschließend senden Sie ihm das Schreiben in dreifacher Ausfertigung. Ein Ausdruck wird dem Empfänger zugestellt (kann der GV ruhig per Post machen, gilt als zugestellt), den zweiten Ausdruck erhalten Sie mit der Zustellungsbestätigung zurück, der Dritte verbleibt beurkundet in den Akten des GV.

Sollte dann ein Empfänger auf die Idee kommen, zu behaupten der Brief sei nicht angekommen, steht das Delikt der Urkundenfälschung zu Ungunsten des Empfängers im Raum.

Die Zusatzkosten des GV belaufen sich irgendwo zwischen 9 und 16 Euro. Wenn Sie etwas googlen finden Sie die festgelegte Preistabelle.

31.01.2019 | 22:43
von ReclaBoxler-2736811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.02.2019 | 22:57
von ReclaBoxler-2736811 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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