Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 539 Views | 25.01.2019 | 15:26 Uhr
geschrieben von Siegfried Leonhard

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unzulässige Kündigung Gasliefervertrag 929093

Bestell-/Kundennummer: Kunde 1064655

Die BEV hat nach meinem Widerspruch zur extremen Preiserhöhung, innerhalb der 12-monatigen Preisgarantie per 01.02.2019, diese wieder schriftlich zurückgenommen. Zeitgleich erhielt ich eine Kündigungsbestätigung per 31.01.2019 obwohl ich nicht gekündigt habe und die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, erst am 31.03.2019 endet.

SCHLAGWORTE

Parallel habe ich über Check24 einen Versorgerwechsel per 31.03.2019 durchgeführt. Meinem neuen Anbieter wurde der Wechsel zurückgewiesen.

Inzwischen informierte mich mein Grundversorger, dass zum 31.01.2019 ein Lieferantenwechsel stattfindet.

Vielfache telefonische, schriftliche und per Mail bei der BEV eingereichten Reklamationen wurden einfach nicht beantwortet.

Ich habe heute inzwischen einen Monatsabschlag an die BEV zurück belastet.

Sobald meine Reklamation erfolgreich bearbeitet ist, der Gasliefervertrag bis 31.03.2019 erfüllt wird und mir die Zusage vorliegt, dass der vereinbarte Bonus von 15 % in der Schlussrechnung berücksichtigt und ausgezahlt wird, werde ich den Abschlag zurück überweisen.

Hier wird versucht, durch eine nicht zulässige Kündigung den Vertrag vorzeitig zu beenden und sich damit den SchlussBonus einzusparen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Kündigung und Gaslieferung bis 31.03.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 15:26
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


26.01.2019 | 10:57
von Marc-Alexander Peters | Regelverstoß melden
Bei mir ganz genau dasselbe! erhielt 2 Kündigungsbestätigungen von BEV eine zum 31.03.2019 und eine zum 31.01.2019.

Ich werde denen auch die Mehrkosten meiner Grundversorgung zum Abzug bringen! Ich habe regulärnach Ende 1. Belieferungsjahr zum Ablauf des 31.03.2019 gekündigt (neuer Anbieter ab 01.04.2019), BEV aber beendet eigenmächtig meine Belieferung mit Gas zum 01.02.2019 und setzt mich davon am 22-01.2019 in Kenntnis! 9 Tage vorher! Sie selbst verlangen aberbeim Kunden eine Kündigungsfrist von 6 Wochen!

26.01.2019 | 13:36
von Siegfried Leonhard | Regelverstoß melden
Weiterhin keinerlei Reaktion der BEV.

Habe heute eine Verbraucherbeschwerde gem. § 111 a EnWG an die BEV per Mail verschickt.

28.01.2019 | 16:31
von Siegfried Leonhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist natürlich weiter ungelöst. Die BEV hat lediglich durch eine standardisierte nichtssagende Eingangsbestätigung geantwortet.
Die BEV beantwortet weiterhin keinerlei Anfragen, egal ob per Kontaktformular, Email, Telefon oder Post.
Sämtliche Anfragen erscheinen sinnlos.
Hier hilft nur noch der Klageweg.


04.02.2019 | 16:52
von Siegfried Leonhard endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Insolvenz der BEV, löst nur das Problem der BEV, nicht das der Verbraucher.

Das Ganze ist und bleibt ein Trauerspiel.




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