162 Views | 28.01.2019 | 12:14 Uhr
geschrieben von Sebastian Goronczewski

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abmeldung 31.01.2019 trotz Kündigung zum 31.07.2019

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-/Kundennummer: 1082671 / 1241143

Im Zuge der angekündigten Preiserhöhung um mehr > 50% und des darauffolgenden Rückziehers der BEV mit der einvernehmlichen Preisanpassung habe ich Widerspruch sowie eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende 31.07.2019 ausgesprochen.

5 Tage später erhielt ich die Kündigungsbestätigung, allerdings zum 31.01.2019. Die Bestätigung des Grundversorgers für Strom steht noch aus.

Die BEV hat den laufenden Vertrag einseitig zu diesem Zeitpunkt gekündigt und nimmt somit den Neukundenbonusanteil weg.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Ordentliche Abrechnung inkl. des vertraglich definierten Neukundenbonus von 15%


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


12.03.2019 | 00:25
von Sebastian Goronczewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte weiterhin auf Abrechnung von der BEV.




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