189 Views | 28.01.2019 | 15:14 Uhr
geschrieben von Britta Preiss

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Mahnung, keine Reaktion auf Beschwerde

Bestell-/Kundennummer: 1068425

Mit Schreiben vom 16.01.2018/25.01.2018 bekam ich eine Mahnung, es seien de Abschlagszahlungen für November, Dezember und Januar offen. Dies ist jedoch nicht der Fall!

SCHLAGWORTE


Die Zahlung für November wurde am 29.10. überwiesen, die für Dezember am 1.12. und die für Januar am 9.01.2019, wie sie den im Anhang beigefügten Überweisungsbelegen entnehmen können. Wenn Sie auch noch die restlichen Belege für das Jahr sehen möchten, die kann ich Ihnen bei Bedarf auch noch gerne senden.

Ich hatte mit Ihrem Kundendienst am Telefon gesprochen und dieser teilte mir mit, dass es die Abschläge für April 2018, Mai 2018 und Januar 2019 wären, die noch offen wären.

Richtig ist, dass der Abschlag für April 2018 noch offen ist, im Mai wurde der Abschlag am 17.05. zurückgebucht, wurde aber am selben Tag gleich wieder von mir überwiesen, Zahlungsbeleg hänge ich auch im Anhang mit dran.

Somit ist es richtig, dass der Abschlag für April 2018 offen ist. Bitte verrechnen Sie diese 100,00 Euro mit meinem Guthaben bei der Endabrechnung im nächsten Monat, da ich ja zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag gekündigt habe.

Dies habe ich auch so mit dem telefonischen Kundendienst besprochen, jedoch kam heute erneut eine Mahnung. Auf Reklamationen per E-Mail wird gar nicht erst reagiert!

Fraglich ist, ob sich das Ganze bereits im Bereich Abzocke befindet, ich werde das ganze jedoch mit einem Anwalt besprechen.!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Antwort des Kundendienstes und Rücknahme der zu Unrecht verschickten Mahnung!


 
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