BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Überhöhte Abrechnung wird nicht korrigiert
Bestell-/Kundennummer: 783241
Im September 2018 haben wir eine erste Abrechnung der BEV erhalten. Diese war um 500 kWh höher als der tatsächliche Verbrauch. Diese Differenz haben wir unverzüglich telefonisch und anschließend per E-Mail gemeldet.
Statt einer korrigierten Abrechnung bucht man uns die falsch berechneten, überhöhten Abschläge ab. Trotz unzähliger Anrufe, mit denen wir jedes Mal um 14 Tage vertröstet wurden, haben wir in 5 Monaten keine korrigierte Abrechnung erhalten.
Der Eingang einer völlig überzogenen Preiserhöhung hat uns veranlasst, den Vertrag zum 31. Januar 2019 zu kündigen. Die Einzugsermächtigung wurde widerrufen, da nachweislich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Überzahlung vorliegt. Eine entsprechende Berechnung haben wir mit unserem Schreiben vom 19. Dezember 2018 vorgelegt (per Einwurfeinschreiben).
Statt unsere Schreiben vom 19. Dezember 2018 sowie 7. Januar 2019 zu bearbeiten, stellt man uns nunmehr die 2. (letzte) Mahnung zu. Scheinbar kommt man um das Einschalten der Bundesnetzagentur nicht herum. Dabei haben wir unter Nennung der entsprechenden Paragrafen dargestellt, dass die BEV mehrfach vertragsbrüchig geworden ist.
Die Kommunikation zu diesem Unternehmen ist quasi nicht möglich. Die Mitarbeiter an der Hotline vertrösten einen lediglich und auf E-Mails und Schreiben per Post wird schlichtweg nicht reagiert.
28.01.2019 | 11:54
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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