Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 132 Views | 28.01.2019 | 11:54 Uhr
geschrieben von T. Vogel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Überhöhte Abrechnung wird nicht korrigiert

Bestell-/Kundennummer: 783241

Im September 2018 haben wir eine erste Abrechnung der BEV erhalten. Diese war um 500 kWh höher als der tatsächliche Verbrauch. Diese Differenz haben wir unverzüglich telefonisch und anschließend per E-Mail gemeldet.

SCHLAGWORTE

Statt einer korrigierten Abrechnung bucht man uns die falsch berechneten, überhöhten Abschläge ab. Trotz unzähliger Anrufe, mit denen wir jedes Mal um 14 Tage vertröstet wurden, haben wir in 5 Monaten keine korrigierte Abrechnung erhalten.

Der Eingang einer völlig überzogenen Preiserhöhung hat uns veranlasst, den Vertrag zum 31. Januar 2019 zu kündigen. Die Einzugsermächtigung wurde widerrufen, da nachweislich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Überzahlung vorliegt. Eine entsprechende Berechnung haben wir mit unserem Schreiben vom 19. Dezember 2018 vorgelegt (per Einwurfeinschreiben).

Statt unsere Schreiben vom 19. Dezember 2018 sowie 7. Januar 2019 zu bearbeiten, stellt man uns nunmehr die 2. (letzte) Mahnung zu. Scheinbar kommt man um das Einschalten der Bundesnetzagentur nicht herum. Dabei haben wir unter Nennung der entsprechenden Paragrafen dargestellt, dass die BEV mehrfach vertragsbrüchig geworden ist.

Die Kommunikation zu diesem Unternehmen ist quasi nicht möglich. Die Mitarbeiter an der Hotline vertrösten einen lediglich und auf E-Mails und Schreiben per Post wird schlichtweg nicht reagiert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Mahnungen und Zustellung einer korrekten Endabrechnung zum 31.01.19


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 11:54
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.01.2019 | 12:04
von T. Vogel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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07.02.2019 | 12:20
von T. Vogel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2019 | 15:08
von T. Vogel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.03.2019 | 17:46
von T. Vogel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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