BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Unberechtigte Mahnung und letzte Mahnung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 887754
Leider nimmt das Drama kein Ende. Mein Vertrag läuft am 28.02.2019 aus und der Versuch, den Vertrag vorzeitig zu beenden mittels Preiserhöhung, ist nach Widerspruch fehlgeschlagen.
Jetzt bekomme ich eine Mahnung vom 15.01.2018 mit Zahlfrist 20.01.2019, der ich per Fax widersprochen habe und heute eine letzte Mahnung mit Datum 24.01.2019 und Zahlfrist 29.01.2019, da angeblich ein Abschlag nicht bezahlt wurde.
Alle Abschläge sind bezahlt, was heute auch in einem Gespräch mit der telefonischen Hotline von BEV bestätigt wurde. Eine entsprechende Bestätigung wollte mir der Mitarbeiter am Telefon aber nicht zukommen lassen. Er werde die Angelegenheit an die Fachdienststelle weiterleiten.
BEV droht in der letzten Mahnung mit automatischer Kündigung des Stromvertrags und Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen, die Creditreform.
Sollte dies eintreten und ich einen negativen Eintrag in der Schufa erhalten, werde ich sofort Strafanzeige erstatten.
ich bin auch von einer solchen unberechtigten Mahnung betroffen.
Soweit ich mich jetzt informiert habe, darf ein Inkassounternehmen nicht nach eigenem Belieben Eintragungen bei der Schufa vornehmen. Unbedingt sofort Einspruch einlegen. Liegt ein Einspruch gegen die Forderung vor, darf das Inkassounternehmen keinen Eintrag bei der Schufa vornehmen!
Ich hoffe aber auch für Sie, dass es gar nicht erst soweit kommt und sich das Problem lösen lässt.
Beste Grüße