Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 67 Views | 28.01.2019 | 10:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5898811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Guthabenauszahlung nach Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 693104 Zählernummer: 1024297

Mein Guthaben aus der Endabrechnung vom 08.01.2019 i. H. v. 323,30 Euro (24,07 Euro Guthaben aus geringerem Verbrauch und 299,23 Euro Neukundenbonus) aus dem o. a. Vertragsverhältnis wurde nicht überwiesen.

Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14), da es ansonsten als eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Die fälligen Verzugszinsen setzen Sie bitte mit 9%-Punkte über Basiszins an. Ich erwarte den Ausgleich meiner Forderung bis spätestens 08.02.2019. Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Frist nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend die Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle für Energie informieren. Die Einleitung eines Mahnverfahrens behalte ich mir vor.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Auszahlung von 323,30 € Guthaben aus der Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 10:05
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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