Durch HORNBACH-Baumarkt gelöste Beschwerde. | 47 Views | 28.01.2019 | 14:13 Uhr
geschrieben von Sven Kiesewalter

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Ware wird nicht geliefert

Bestell-/Kundennummer: DV9002413564

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit wenden wir uns nochmals schriftlich bezüglich unserer Bestellung vom 19.11.2018 mit der Auftragsnummer DV9002413564 an Sie.

Der ursprüngliche Liefertermin der Ware war auf die Zeit vom 04.12.-11.12.2018, also ca. 3 Wochen nach Bestelldatum, datiert. Aufgrund der Mitteilung des unserer Meinung nach festen Liefertermins, sind wir bei unserer Bestellung geblieben, obwohl bei anderen Anbietern eine schnellere Lieferung angeboten wurde.

Wenn uns bereits bei Bestellung eine Lieferung ab Januar mitgeteilt worden wäre, hätten wir den Vertrag widerrufen, da wir den Ofen natürlich noch in der Heizperiode geliefert bekommen wollten.

Leider kam dann keine weitere Meldung von Ihnen zum tatsächlichen Liefertermin.

Erst nach unseren Anrufen am 10.12 und 13.12.2018 teilte man uns mit, dass die bestellte Ware erst ab dem 14.01.2019, also 5 Wochen nach dem ursprünglichen Lieferdatum geliefert wird. Mit unserem Schreiben vom 13.12.2018 bestätigten wir Ihnen, dass wir die Ware zum genannten Termin geliefert bekommen möchten und setzten Sie gleichzeitig in Lieferverzug um ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.

Am 14.01.2019 meldeten wir uns wieder bei Ihnen bezüglich des Liefertermins, da Ihrerseits leider wiederholt keine Information wegen eventueller Lieferengpässe erfolgte. Uns wurde eine definitive Rückmeldung bis zum 16.01.2019 entweder telefonisch oder per E-Mail zugesagt.

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Leider wurde diese Zusage nicht eingehalten, so dass wir uns am 21.01.2019 wieder bei Ihnen gemeldet haben. Leider konnte uns immer noch kein endgültiger Liefertermin genannt werden, aktuell ist von der Lieferung ab dem 28.01.2019 die Rede.

Wie Sie sicher an der Menge der Kontakte und der nicht zufriedenstellenden Lieferzeit ersichtlich ist, sind wir trotz der stets freundlichen und kompetenten Auskünfte ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der bisherigen Bearbeitung sehr enttäuscht.

Aufgrund des verspäteten Liefertermins (der uns immer noch nicht konkret zugesagt werden konnte und sich ggf. ja noch weiter verzögert), bitten wir sie, uns jetzt innerhalb der nächsten Tage (Frist bis 25.01.2019) einen verbindlichen Liefertermin zu nennen.

Zudem möchten wir für die uns entgangene Nutzung während der bisherigen Heizperiode sowie den tatsächlich entstandenen Mehraufwand bei den Heizkosten eine finanzielle Entschädigung in Form eines Preisnachlasses. Darüber sprachen wir ja auch bereits am 13.12.18 mit Ihnen. Sie konnten damals noch keine konkrete Höhe des Nachlasses benennen. Wir halten ein Entgegenkommen beim Preis in Höhe von 25-30% für angemessen.

Ihre Antwort erwartend verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Familie Kiesewalter

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Preisnachlass 30 % und Nennung Liefertermin


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.02.2019 | 17:42
von Sven Kiesewalter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gemeinsam mit dem telefonischen Kundendienst konnte eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.




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