Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 133 Views | 28.01.2019 | 10:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2319811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bonus in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 737955 - Kundennummer 860086

Nach Ende des Belieferungszeitraums am 31.12.2018 habe ich sehr zügig die Endabrechnung vom 01.01.2019 von der BEV Energie für die Stromlieferung erhalten.

SCHLAGWORTE

Leider war die Abrechnung, nach der ich noch eine Restzahlung in Höhe von 76,40 € (Stromlieferung 1.440,40 € abzüglich Vorauszahlungen 1.364,00 €) leisten sollte, aber alles andere als korrekt, da dort weder der mir zugesagte Direktbonus in Höhe von 90,00 € noch der Neukundenbonus in Höhe von 360,10 € berücksichtigt worden waren.

Richtigerweise ergibt sich unter Einbeziehung der Bonuszahlungen folgende Endabrechnung:

Stromlieferung 1.440,40 €

Vorauszahlungen -1.364,00 €

Direktbonus -90,00 €

Neukundenbonus -360,10 €

Mein Guthaben 373,70 €

Ich habe mich wegen des Sachverhalts sowohl per E-Mail, per Einschreiben, als auch telefonisch an die BEV gewandt. Auf die E-Mail und das Einschreiben erfolgte überhaupt keine Reaktion. Telefonisch wurde mein Anliegen auch nicht geklärt.

Mein Hinweis darauf, dass meine Ansprüche auf Bonuszahlungen gemäß Nr. 4.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Ein dem Kunden ggf. zugesagter Bonus wird dem Kunden nach Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres als Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt. ") längst fällig sind und mir daher nach Verrechnung (fürsorglich hatte ich schriftlich auch die Aufrechnung erklärt) der oben genannte Zahlungsanspruch in Höhe von 373,70 € zusteht, wollte man nicht zur Kenntnis nehmen.

Sollte ich bis 08.02.2019 keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verzeichnen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen.

Außerdem behalte ich mir vor ein Mahnverfahren einzuleiten und die Forderung über einen Mahnbescheid einzufordern.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung meines Guthabens in Höhe von 373,70 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 10:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.02.2019 | 22:17
von ReclaBoxler-2319811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.03.2019 | 21:02
von ReclaBoxler-2319811 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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