BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Bonus in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 737955 - Kundennummer 860086
Nach Ende des Belieferungszeitraums am 31.12.2018 habe ich sehr zügig die Endabrechnung vom 01.01.2019 von der BEV Energie für die Stromlieferung erhalten.
Leider war die Abrechnung, nach der ich noch eine Restzahlung in Höhe von 76,40 € (Stromlieferung 1.440,40 € abzüglich Vorauszahlungen 1.364,00 €) leisten sollte, aber alles andere als korrekt, da dort weder der mir zugesagte Direktbonus in Höhe von 90,00 € noch der Neukundenbonus in Höhe von 360,10 € berücksichtigt worden waren.
Richtigerweise ergibt sich unter Einbeziehung der Bonuszahlungen folgende Endabrechnung:
Stromlieferung 1.440,40 €
Vorauszahlungen -1.364,00 €
Direktbonus -90,00 €
Neukundenbonus -360,10 €
Mein Guthaben 373,70 €
Ich habe mich wegen des Sachverhalts sowohl per E-Mail, per Einschreiben, als auch telefonisch an die BEV gewandt. Auf die E-Mail und das Einschreiben erfolgte überhaupt keine Reaktion. Telefonisch wurde mein Anliegen auch nicht geklärt.
Mein Hinweis darauf, dass meine Ansprüche auf Bonuszahlungen gemäß Nr. 4.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Ein dem Kunden ggf. zugesagter Bonus wird dem Kunden nach Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres als Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt. ") längst fällig sind und mir daher nach Verrechnung (fürsorglich hatte ich schriftlich auch die Aufrechnung erklärt) der oben genannte Zahlungsanspruch in Höhe von 373,70 € zusteht, wollte man nicht zur Kenntnis nehmen.
Sollte ich bis 08.02.2019 keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verzeichnen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen.
Außerdem behalte ich mir vor ein Mahnverfahren einzuleiten und die Forderung über einen Mahnbescheid einzufordern.
28.01.2019 | 10:10
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Beschwerde ist endgültig nicht gelöst