BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Ausstehende Rückerstattung des Guthabens
Bestell-/Kundennummer: 734182 Stromvertrag/736909 Gasvertrag
Ebenfalls keine Anerkennung der rechtmäßigen Kündigung beider Verträge (Strom und Gas)
Vorgang 1:
Die BEV zahlt das ausstehende Guthaben für meinen Vertrag zur Stromversorgung in 2018 nicht aus. Die gesetzlich festgeschriebene Frist von 6 Wochen zur Rückerstattung des Guthabens ist seit Mitte Dezember abgelaufen. Im Zuge dessen habe ich dann nach gültigen Recht die Abschlagszahlungen für den Monat Januar einbehalten. Nun bekomme ich dreisterweise von diesem absolut unseriösen Unternehmen Mahnungen inkl. Drohung eines Inkasso-Prozesses.
Hierbei wurde auch bewusst der ganze Vorgang immer wieder verschleppt. D.h. ich hatte fristgerecht den richtigen Zählerstand durchgegeben. Für die Jahresendabrechnung wurde aber dann ein komplett falscher Zählerstand verrechnet, bei dem ich 90% meiner Guthabenrückzahlung nicht bekommen hätte. Dies habe ich dann reklamiert und nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter bewiesen, dass mein angegebener Zählerstand realistisch ist. Soll heißen, ich habe meinen Zähler abfotografiert und dem Sacharbeiter zugeschickt.
Hierdrauf passierte dann wieder wochenlang nichts. Mehrere Telefonate verliefen absolut unbefriedigend und es wurde mir schnell klar, dass man mich hier nur hinhält.
Vorgang 2:
Aufgrund einer Ende Dezember durch die BEV angekündigte außerordentliche Preiserhöhung für den 01.02.2019, wurde von mir nach dem Sonderkündigungsrecht fristgerecht beide Verträge sofort gekündigt. Ich habe bis heute keine Bestätigung zur Kündigung erhalten. Ich hatte zwischenzeitlich schon bei einem anderen Strom- und Gasanbieter einen Vertrag abgeschlossen, der nun nicht vollzogen werden konnte, da die BEV die Kündigung einfach nicht an den Netzbetreiber weitergibt. Damit hat dann auch der von mir neu abgeschlossene Vertrag keine Gültigkeit.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Zusammengefasst kann man den Eindruck gewinnen (sieht man die Anzahl Einträge an Beschwerden im Netz und den vor Kurzem im TV zu sehenden Beitrag der WISO-Reaktion im ZDF), dass es sich hierbei um einen Trick handelt. Es mag sogar Menschen geben, die dies auch als illegale Handlung bzw. Abzocke bezeichnen würden. Ich kann mit meinen Erfahrungen diese Firma nicht weiterempfehlen.
Durch die Nichtanerkennung der Kündigung entstehen mir nun massive Mehrkosten, da ich entweder von der BEV erzwungen im Moment unrechtmäßig nicht aus dem Vertrag gelassen werde oder falls man nun mir doch mein Recht einräumt, in den teuren Grundversorgertarif falle.
Ich bin momentan mit einem Anwalt an der Sache dran und werde mir mein Recht erstreiten und die kommenden Mehrkosten, wie auch meine entstandenen Arbeitskosten in Rechnung stellen.
Vielleicht noch ein Satz zu den Bewertungs- und Vergleichsportalen wie z. B. Verivox und CHECK24. Schaut man auf diesen Seiten muss man denken, dass die BEV ein absolut seriöses Unternehmen ist. Bei beiden Portalen wird die BEV als absolut vertrauenswürdig eingestuft. Betrachtet man aber die ganzen Einträge in diesem Portal und sonstige Einträge im Netz, muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob man solchen Portalen überhaupt noch vertrauen kann. Meine Antwort lautet auf jeden Fall nein.
28.01.2019 | 10:14
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Die Firma verhält sich immer noch gleich. Außer automatisch-generierte STandardantworten und der schon bekannten Hinhaltetaktik, ist alles noch ungeklärt.
bev-inso.de/
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst