Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 80 Views | 28.01.2019 | 18:33 Uhr
geschrieben von J. Weiss

STROGON GmbH (Bonn)

Schlussrechnung Strom - Guthaben nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr. 4055814909 - Rechnung-Nr. RN00088096

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich vermisse immer noch den Zahlungseingang des Überschuss-Guthaben 91,58 Euro laut Schlussrechnung vom 11.12.2018. Innerhalb 30 Tagen wollten Sie überweisen, aber die Abschlagszahlungen im Voraus vom Konto abbuchen.

Am 16.01.2019 habe ich Sie daran erinnert und um sofortige Überweisung gebeten. Bis heute keine Reaktion.

Ich wende mich deshalb an das Beschwerdeportal ReclaBox in der Hoffnung, dass mein Anliegen Gehör findet.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: 91,58 Euro Guthaben laut Schlussrechnung v. 11.12.2018 auf mein bekanntes Konto überweisen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


30.01.2019 | 01:58
von ReclaBoxler-7760056 | Regelverstoß melden
Strogon schriftlich mit Fristsetzung, 14 Tage sollten reichen, in Verzug setzen.
Danach Rechtsanwalt einschalten und die Rechtsverfolgungskosten geltend machen.

01.02.2019 | 10:58
von J. Weiss gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Strogon hat die 6 Wochen für Abrechnungserstellung voll abgewartet. Das Guthaben wegen Minderverbrauch nicht innerhalb von 30 Tagen sondern nach Anmahnung, nach Reclabox, und nach Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides jetzt nach 50 Tagen erstattet. Das alles ingesamt nach 3 Monaten. Jetzt bin ich raus. Vielen Dank.




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