BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Ungerechtfertigte Mahnungen und Drohung mit Inkassounternehmen
Bestell-/Kundennummer: 992689
Ich bin seit dem 31.01.2018 Kunde der BEV und habe den Vertrag fristgerecht am 07.12.2018 zum Ablauf des 31.01.2019 gekündigt. Die Kündigung wurde durch die BEV am 12.12.2018 bestätigt.
Meinem Vertrag liegen folgende Daten zugrunde:
- Prognostizierter Jahresverbrauch: 9000kWh
- Arbeitspreis: 0.2177€/kWh
- Grundpreis: 5,56€/Monat
Daraus ergibt sich eine Jahresrechnungssumme:
9000kWh * 0,2177€/kWh + 12Monate * 5,56€/Monat = 2026,02€.
Von der BEV wurde ein monatlicher Abschlagsbetrag in Höhe von 185,00€ mitgeteilt.
Mit 11 Abschlägen zu 185,00€ ist dann mit einem Betrag von 2035,00€ die Jahresrechnungssumme auf Basis des prognostizierten Verbrauchs mehr als bezahlt.
Da die BEV nichts über die Anzahl der Abschläge verlauten ließ und mit der Höhe des Abschlagsbetrages bereits die Jahresrechnungssumme auf Basis des prognostizierten Verbrauchs mit 11 Abschlägen überbezahlt ist, ging und gehe ich von 11 zu entrichtenden Abschlägen aus.
Von 12 Abschlägen ging und gehe ich auf Grund von §41 Abs. 2 EnWG und Punkt 8.1 und 8.3 der AGB der BEV nicht aus. Für 12 Abschläge wäre der monatliche Abschlagsbetrag deutlich zu hoch bemessen!
Die Abschläge wurden jeweils alle deutlich vorfristig und vollständig bezahlt, so dass bereits am 27.11.2018 eine Rechnungssumme von 2035,00€ bei der BEV bezahlt und die prognostizierte Rechnungssumme des Vertrags damit 64 Tage vor seinem Ende mehr als beglichen war.
Das Kundenkonto hatte bereits vor Beginn des Vertrags einen positiven Saldo und hat bedingt durch den überhöhten Abschlagsbetrag bis heute einen positiven Saldo.
Am 16.01.2019 sendet die BEV ein Mahnschreiben über 185,00€ zuzüglich einer Mahngebühr von 5,00€. Auf meine ausführlichen Antwort darauf, dass es hier nichts zu mahnen gäbe und ich die Mahnung als gegenstandslos betrachte, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Stattdessen erhielt ich am 25.01.2019 ein Mahnschreiben der BEV vom 24.01.2019 mit der Überschrift "Letzte Mahnung" und der Drohung, den Fall einem Inkassounternehmen (Creditreform) zu übergeben. Weiterhin wird in dem Schreiben mit der automatisierten Kündigung des Strombelieferungsvertrages gedroht, falls der Betrag nicht bis zum 29.01.2019 bezahlt sei. Nun, da der Strombelieferungsvertrag sowieso zum 31.01.2019 von mir gekündigt wurde, wäre das schon kurios.
Daraufhin habe ich der BEV heute noch einmal auf den Kanälen E-Mail, Einschreiben und Fax eine Antwort auf ihre unverschämte Mahnung gegeben.
Nach einer Besprechung mit einem Anwalt, riet dieser mir, hier gar nichts weiter zu unternehmen, da es hier nichts zu mahnen gäbe.
Den prognostizierten Jahresverbrauch von 9000kWh werde ich auch in diesem Jahr nicht erreichen. Aktueller Stand des Verbrauchs am 26.01.2019 ist: 8678kWh.
Ich erwarte von der BEV, die Rücknahme der Mahnungen, die sofortige und korrekte Rechnungsstellung nach Vertragsende und die umgehende Auszahlung des Restguthabens.
28.01.2019 | 08:39
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Die BEV erhält noch heute von mir den Wert der Schlussablesung. Mal sehen, ob und wann die Schlussabrechnung kommt und wann eine Überweisung des Restguthabens stattfindet!
1. Den aktuellen Zählerstand festhalten. Am besten mit Foto
2. Den aktuellen Zählerstand an die BEV, bzw. dem Insolvenzverwalter schicken. Das ist Wichtig, damit die Kosten vor Insolvenz, und nach Insolvenz korrekt berechnet werden können. Ansonsten wird geschätzt, was im Einzelfall, insbesondere bei schwankenden Verbrauch, für Sie ungünstig sein kann.
3. Ganz Wichtig, den Zählerstand unbedingt auch an den Netzbetreiber senden.
Für den Fall, das der Insolvenzverwalter den Vertrag demnächst auflösen sollte, wieder unbedingt Zählerstand festhalten und an BEV und Netztbetreiber senden.