214 Views | 30.01.2019 | 22:14 Uhr
geschrieben von Marion Steinhausen

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abbuchungen trotz Vertragskündigung

Bestell-/Kundennummer: 738449

Trotz Sonderkündigung werden weiterhin Abschläge abgebucht und der Direktbonus nicht ausgezahlt

Erneut bitten wir um eine vollständige Erstattung der offenen Abrechnungsbeträge (siehe unten) und eine sofortige Einstellung aller weiteren Abbuchungen und Mahnungen. Kurzzusammenfassung zum Hintergrund:

  • 10.09.2018 und wiederholt am 26.09.2018

    Versand der Sonderkündigung unseres Vertrages aufgrund von Preiserhöhungen der BEV zum 21.10.2018. Telefonische Zusage am 10.10.2018, dass dies auch noch rechtzeitig bearbeitet wird.

  • 19.10.2018
    Erhalt des Schreibens "Start Ersatzversorgung durch RheinEnergie ab dem 31.10.2018" vom Netzbetreiber und neuen Stromlieferanten Rheinische Netzagentur. Abschläge werden entsprechend seit dem 01.11.2018 vom neuen Lieferanten bei uns abgebucht.
  • 09.12.2018 und wiederholt am 19.12.2018
    Nachdem wir feststellten, dass weiterhin Abbuchungen erfolgten, Bitte um Erstattung der zahlreichen ausstehenden Beträge inkl. detaillierter Auflistung. Telefonisch lediglich die Rückmeldung, dass wir noch als Kunde erfasst seien.
  • 25.12.2018
    Einschalten der Schlichtungsstelle und am 08.01.2019 Start der dreiwöchigen Rückmeldefrist an BEV. Bisher keine Rückmeldung. Stattdessen ohne Vorwarnung Mahnungsschreiben der BEV am 21.01.2019 und 25.01.2019 erhalten mit jeweils 5,00 Euro Mahngebührenaufschlag. Begründung der Forderungen immer noch ausstehend.

Insgesamt erwarten wir folgende Zahlungen von BEV:

  • Nicht auf der Jahresabrechnung vom 06.09.2018 erfasstes Guthaben:
    01.08.2018 71,00 Euro
    01.09.2018 71,00 Euro
    01.10.2018 71,00 Euro
    01.11.2018 84,00 Euro
    03.12.2018 13,00 Euro = +310,00 Euro
  • Bisher nicht verrechneter Direktbonus = +90,00 Euro
  • Nicht auf der Jahresabrechnung vom 06.09.2018 erfasste zu zahlende Beträge:
    Verbrauch inkl. Steuer - (53.375kWh - 53.132kWh) *0,2342 = -56,91 Euro
    Grundgebühr inkl. Steuer (01.09.2018 - 31.10.2018) = -2*17,68 Euro = -35,36 Euro
    = -92,27 Euro
  • Erwartete ausstehende Auszahlung: +307,73 Euro

    Sollte es weitere Verzögerungen geben oder der obige Betrag nicht vollständig erstattet werden, bitten wir um eine ausführlich detaillierte, schriftliche Begründung.
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung von 307,73 Euro und Einstellung von Mahnungen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


30.01.2019 | 22:20
von Andreas R. | Regelverstoß melden
BEV hat gestern Insolvenz angemeldet.

31.01.2019 | 21:47
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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