134 Views | 30.01.2019 | 23:14 Uhr
geschrieben von Franz-Joseph Von Berg
Bestell-/Kundennummer: Vertrag Nr. 88264
Nachdem ich meinen Strom Vertrag bei der BEV am 22.12.18 wegen des Sonderkündigungsrechts gekündigt habe, erhielt ich von der BEV keine Bestätigung dieser Kündigung.
Bei einem Telefonanruf wurde mir gesagt, dass die Kündigung noch nicht in das System eingegeben wurden. Meinem neuen Energieversorger teilte man mit, dass meine Kündigung nicht wirksam sei, weil ich (versehentlich) das falsche Kündigungsdatum (01.01.19) in dem Brief angegeben habe.
Nach meiner Auffassung ist jedoch die Kündigung trotzdem zum 01.02.19 wirksam!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Kündigung zum 1.02.2019 anerkennen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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