Durch voxenergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 333 Views | 28.01.2019 | 22:54 Uhr
geschrieben von Magarethe Hartmann

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht und aktuelle Rechtsprechung wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 8790169052

Verbraucherunfreundlich! Vertrag ohne unseren Willen

Wir sind seit April 2017 Stromkunde bei voxenergie, da der Preis damals attraktiv war. Die Geschäftsbeziehung war unproblematisch. Leider änderte sich dies mit einem Werbeanruf von voxenergie im November 2017.

SCHLAGWORTE

Hier wurde meiner Mutter, die noch nie ein Mobiltelefon besaß und auch bis heute keinen Bedarf danach hat, ein Vertrag mit geschickter Rhetorik „verkauft“ (man könnte auch sagen aufgeschwatzt). Meine Eltern ignorierten die erste Rechnung und machten von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch, da sie nicht verstanden haben, was geschehen war.

Mit Unterstützung der Familie haben wir den Vertrag 6 Monate nach Beginn per E-Mail gekündigt, mit der Bitte um Kündigungsbestätigung, der nicht nachgekommen wurde. Im Dezember 2018 erhielten wir abermals einen Werbeanruft von voxenergie, um den Mobilfunkvertrag zu verlängern, obwohl wir in der Kündigung aufforderten diese Werbeanrufe zukünftig zu unterlassen.

Anfang Dezember 2018 teilte uns voxenergie mit, dass ab 01.02.2019 der Strompreis steigen wird. Wir machten per E-Mail von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und sprachen die Kündigung zum 31.01.2019 aus. Hierauf teilte man uns per E-Mail mit, dass die Kündigung laut AGB mit Unterschrift erfolgen muss.

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(Was nach aktueller Rechtsprechung falsch ist! Hintergrund ist die Änderung des Paragraphen 309 Nr. 13 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Klauseln, die eine Kündigung per Schriftform verlangen, sind demnach ungültig. Neben Brief oder Fax müssen die Anbieter jetzt auch E-Mails oder eingescannte PDFs akzeptieren. Sogar die Kündigung per SMS ist möglich. Wer jetzt einen Altvertrag loswerden möchte, hat von der Neuregelung allerdings nichts. Sie gilt nämlich nur für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden.)

Dies haben wir dann per E-Mail-Anhang als PDF nochmals erledigt. Unser neuer Energieversorger hat uns nun mitgeteilt, dass unser Vertrag erst 2020 bei voxenergie endet und daher keine Belieferung möglich sei.

Wir können leider diese Firma nicht weiterempfehlen! Wir werden keine Zahlung mehr leisten, die Einzugsermächtigung haben wir wiederrufen und lassen es sehr gerne auf einen Rechtsstreit ankommen! Wir werden diese Verbraucherunfreundlichen Praktiken nicht unterstützen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln von Verbraucherzentrale, über Fachanwalt und den Medien wehren!

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Umgehende Kündigungsbestätigungen für beide Verträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2019 | 16:13
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns derzeit für Ihre Befassung mit der Angelegenheit keine Vollmacht unserer Kundin vorliegt. Wir bitten um Herreichung einer Sie legitimierenden Vollmacht.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich, unter Bezugnahme auf Ihre Beschwerde, erneut bei unserem Kundenservice unter onlinekontakt spider monkey voxenergie.de melden würden, und versichern Ihnen, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.01.2019 | 16:55
von Margarethe Hartmann | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Menschen,

ich kann ihre Forderung nach einer Vollmacht nicht nachvollziehen, da ich die Beschwerde selbst abgesendet, jedoch mit Hilfe verfasst habe. Dies ist zulässig! Auf mich wirkt ihre Antwort heuchelnd, Medienwirksam gut auszusehen, anstatt dem Kunden gerecht zu werden!
Senden Sie mir die Kündigungsbestätigungen!

08.02.2019 | 16:30
von Magarethe Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2019 | 17:24
von Magarethe Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.03.2019 | 17:31
von Magarethe Hartmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Miese Firma. Kann ich nur von abraten!




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