33 Views | 30.01.2019 | 23:14 Uhr
geschrieben von Petra A.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kundenservice ganz klein geschrieben

Bestell-/Kundennummer: Vertrag Nr. 918579

Gibt es hier überhaupt Personal im "Kundenservice"? Weshalb erreicht man hier immer nur die Bandansage, die dann auflegt? Weshalb ist hier auch von der Mahnabteilung oder Qualitätskontrolle niemand erreichbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Mein Vertrag hier über 18.000 kWh läuft am 06.02.19 aus.

  • Ich zahle hierfür monatlich einen Betrag von ca. 450,00 Euro.
  • Gebraucht habe ich aber nur 11.000 also 2/3.
  • Dies teilte ich Ende Dezember der BEV per E-Mail und behielt die letzte Rate ein. Auf das E-Mail habe ich keinerlei Nachricht erhalten. Dafür aber eine Mahnung!
  • Daraufhin habe ich wiederum dem Kundenservice ein E-Mail geschrieben und nochmals die erste E-Mail angehängt. Das gleiche Spielchen, keine Antwort, sondern eine letzte Mahnung mit der Androhung ein Mahnverfahren einzuleiten, wenn das Geld bis 29.01. nicht überwiesen wird. Der Vertrag endet wie gesagt, am 06.02.2019!

Ich habe im vergangenen Jahr bei der Fa. BEV für verschiedene Objekte als Einzelkunde ca. 10 unterschiedliche Verträge über Strom und Gas gehabt.

Ich bin äußerst überrascht darüber, wie die BEV das Wort "Kundenservice" definiert! Es macht für mich als Kunde den Anschein, dass E-Mails einfach im Postfach schlummern, oder keiner so richtig Interesse hat, sich der Belange der Kunden anzunehmen.

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Wo ist das Problem bei einer weiteren Vertragslaufzeit, die man nicht einmal an 2 Händen abzählen kann, Kulanz walten zu lassen und die letzte ausstehende Zahlung einfach nicht einzubuchen, da ja bereits tausende von Euro überzahlt wurde.

Der Kundenservice der BEV versteht anscheinend unter "Service", unter diesen für sich sprechenden Voraussetzungen trotzdem ein teures Mahnverfahren anzudrohen, anstatt kulant den Kunden entgegen zu kommen und die letzte Rate einfach auszubuchen. Vielleicht sollten die dort mal darüber nachdenken, dass dieses erst greift, wenn der Vertrag bereits beendet ist. Selbst bei einem Mahnbescheid hätte ich 14 Tage Zeit zu widersprechen.

Vielleicht fühlt sich ja jetzt einmal eine kompetente Person aus der Führungsebene in der Lage, sich der Angelegenheit anzunehmen. Parallel dazu habe ich heute wieder ein E-Mail an den "Kundenservice" geschrieben und ein Foto des Stromzählers von heute, als Beweis, anzuhängen.

Mit freundlichem Gruß

Petra A.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Ausbuchung der letzten Ratenforderung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


30.01.2019 | 23:35
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Ob da noch was zu holen ist?
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=88feab48acb35f53ae67aa47f7dd07ab&datei=gerichte/by/agmuenchen/19/1513_IN_219_19/2019_01_30__12_06_27_Sicherungsmassnahmen.htm

31.01.2019 | 10:19
von Petra A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, habe ebenfalls die Mitteilung über die Insolvenz erhalten. Bin ebenfalls "richtig sauer", da mich ja die BEV mit ihrer "Letzten Mahnung" richtig genötigt hat, die letzte Rate noch zu begleichen. Ich gehe nicht davon aus, das ich von meinen überzahlten ca. 2.500 Euro noch viel sehen werde!




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