9 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Fabian1 Koch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 813458

Seit Oktober 2018 keine Abschlussrechnung erhalten; Erstattung steht aus und die BEV reagiert nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 06. Oktober 2017 wurde ich von Ihnen mit Strom beliefert. Durch das Wirksamwerden meiner Kündigung wurde das Vertragsverhältnis zum 5. Oktober 2018 beendet.

Eine Abschlussrechnung habe ich bisher nicht erhalten.

Da der Gesetzgeber hierfür eine Frist von 6 Wochen vorschreibt (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG) befinden Sie sich bereits in Verzug.

Ich fordere Sie daher letztmalig auf, die Rechnungserstellung unmittelbar vorzunehmen und den Erstattungsbetrag in Höhe von 450,97 Euro zu begleichen.

Außerdem haben Sie die Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro zu tragen.

Sollte bis zum 07.02.2019 kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werden wir am 08.02.2019 eine entsprechende Klage bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen.

Fabian Koch

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 450,97 €


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Kommentare und Trackbacks (1)


14.03.2019 | 13:21
von Fabian1 Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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