BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV kündigt einseitig und widerrechtlich Stromliefervertrag
Bestell-/Kundennummer: 1059528
Stromlieferungsvertrag, Beginn 04.03.2018, Vertragslaufzeit 12 Monate, eingeschränkte Preisgarantie 12 Monate.
BEV am 15.12.2018: Preisanpassung zum 01.02.2019.
Ich: 08.01.19 Widerspruch wegen eingeschränkter Preisgarantie und Kündigung zum 03.03.2019.
BEV am 15.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 03.03.2019.
BEV am 11.01.2019: Vorschlag zur "einvernehmlichen" Preisanpassung zum 01.02.2019.
Ich:15.01.19 Widerspruch gegen "einvernehmliche" Preisanpassung und Bestehen auf Vertragserfüllung mit vereinbarten Konditionen.
BEV am 20.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019.
Ich: Widerspruch gegen Kündigung zum 31.01.2019, da selbige zum 03.03.2019 ausgesprochen und von BEV bereits bestätigt wurde.
Netzbetreiber am 25.01.2019: Aufforderung zur Ablesung Stromzähler am 31.01.2019, da Beendigung Stromlieferung durch BEV.
Zusammenfassung: BEV kündigt einseitig und widerrechtlich Stromliefervertrag zu früh, wohl um sich die Auszahlung des Neukundenbonus von 12% zu sparen. Ich falle voraussichtlich für 1 Monate in die Grundversorgung.
Sie befinden sich bereits in der Grundversorgung.
Beschwerde ist gelöst