45 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Reiner V.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung der Guthaben / keine Bestätigung der Kündigungen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 734892 und 735092

04.01.2019: Erste telefonische Anmahnung der Kündigungsbestätigung sowie der ausstehenden Guthaben und Boni. Ihr Kundenservicemitarbeiter Hr. K. hat mitgeteilt, dass die Rückzahlung sowie die schriftliche Bestätigung der Kündigung veranlasst werden.

SCHLAGWORTE

15.01.2019: Telefonische Rücksprache mit Frau A., laut Ihrer Aussage wird die Rückzahlung zum 18.01.2019 abgeschlossen sein. Die fehlende schriftliche Bestätigung der Kündigung würde Sie erneut bei der Fachabteilung anfordern. Den Eingang der Kündigung hat Frau A. telefonisch bestätigt.

18.01.2019: Da weder die Rückzahlung noch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingegangen ist, erfolgte erneut ein Gespräch mit Ihrem Kundenservice. Herr T. sagte, das Geld wäre bereits angewiesen, die fehlende schriftliche Bestätigung der Kündigung würde er erneut der Fachabteilung melden. In diesem Gespräch wurde der BEV eine Frist bis Montag den 21.01.2019 eingeräumt die ausstehenden Rückzahlungen zu leisten, andernfalls würden wir vorsorglich die Rückholung der Lastschriften Januar und Dezember veranlassen, worauf Herr T. antwortete: „Das ist Ihr gutes Recht“

24.01.2019: Weder die Zahlung ist eingegangen, noch eine Bestätigung der Kündigung – auch ein weiteres Gespräch mit Ihrem Kundenservice verlief ergebnislos. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir die Rückholung der Lastschriften Januar und Dezember veranlasst.

Hiermit mache ich von meinem Recht der Verbraucherbeschwerde Gebrauch und fordere Sie auf folgende Missstände unverzüglich zu korrigieren:

  • Die per Email ausgesprochene Kündigung zum nächstmöglichen Termin (Sonderkündigungsrecht wegen Strompreiserhöhung zum 31.01.2019) vom 30.12.2018 schriftlich bestätigen.
  • Rückzahlung der ausstehenden Boni in Höhe von 188,74€ Neukundenbonus nebst 30,00€ Erstwechslerbonus sowie das der Verbrauchsabrechnung vom 30.11.2018 (Zeitraum 16.11.2017-15.11.2018) zu entnehmende Guthaben in Höhe von 607,11€.

Ich teile Ihnen am 01.02.2019 den Zählerstand zum 31.01.2019 mit und fordere Sie auf im Anschluss unverzügliche die Endabrechnung für die Zeit vom 16.11.2018-31.01.2019 zu erstellen und mir zur Verfügung zu stellen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich an meine E-Mailadresse

Ich behalte mir vor, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu stellen sowie weitere rechtliche Schritte anzuleiten, sollte die Auszahlung des Guthabens nebst Boni nicht bis zum 21.02.2019 erfolgt sein.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung der Boni und Guthaben bzw. schriftliche Bestätigung der Kündigung


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Kommentare und Trackbacks (1)


28.02.2019 | 15:08
von Reiner V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde nicht gelöst.




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